Die Stadtbücherei hat den AfD-Kreisverband Münster für zwei Jahre von der Vermietung des Zeitungslesesaals ausgeschlossen. Sie macht damit von ihrem Recht Gebrauch, dass sie bei Verstößen gegen die Entgeltordnung der Bücherei den Veranstalter von einer weiteren Vermietung des Lesesaals ausschließen kann.
Der zweijährige Vermietungs-Stopp gilt ab dem 25. April 2018. An diesem Tag war dem AfD-Kreisverband der Lesesaal von 19.30 bis 22 Uhr für einen Vortrag mietweise überlassen worden. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags hatte die AfD auch die Hausordnung der Stadtbücherei anerkannt, in der es heißt: „Die Büchereileitung hat das Hausrecht.“ Diese war am Abend der Veranstaltung anwesend.
Obwohl die AfD zu keinem Zeitpunkt das Hausrecht hatte, hat sie unter anderem einen Besucher der Bücherei, der die Toiletten im Untergeschoss aufsuchen wollte, unter Berufung auf ein Hausrecht herausgetragen und vor dem Eingang „abgesetzt“. Der Vorfall ereignete sich kurz nach Schließung der Bücherei um 19 Uhr, wenn Besucherinnen und Besucher die Stadtbücherei und das Café Colibri noch verlassen.
Da es sich bei der Stadtbücherei um eine öffentliche Einrichtung handelt, war bei der Dauer des Vermietungs-Stopps der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist ein auf zwei Jahre befristeter Ausschluss angemessen.
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