Der Autor saß zwei Tage lang im Oberverwaltungsgericht Münster bei der mündlichen Verhandlung der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ein persönlicher Meinungsbeitrag über Verhandlungsstrategie, Sicherheitsmaßnahmen und wie der Autor am Ende selbst in der dicken Verfahrensakte gelandet ist.
Wer noch nie dort war, dem sei gesagt: Eine Besichtigung des von außen so unscheinbaren Oberverwaltungsgerichts (OVG) lohnt sich immer. Obwohl das Gebäude mitten in der Innenstadt liegt, dürften den meisten wohl nur die Eingangsstufen bekannt sein, die im Sommer vielen als Sitzgelegenheit für Eis und Frozen Joghurt dienen.
Wer sich allerdings einmal hinter die Türen traut und es durch die Sicherheitsschleuse geschafft hat, wird von zwei großen Statuen begrüßt. Seit 2014 sitzen zwei nackte Stofffiguren im eindrucksvollen vierstöckigen Eingangssaal des Gerichts. „Zwei Menschen“ heißt das Werk des koreanischen Künstlers Ung-Pil Byen. Gezwungenermaßen mussten die Statuen die Verhandlung beobachten und boten zugleich eine eindrucksvolle Kulisse. Nicht, dass es das gebraucht hätte, schließlich bietet der Saal auch noch einen Blick auf die dreistöckige Bibliothek aus Glas, die dem Aufenthalt trotz zäher Verhandlung eine gewisse Magie verleiht.
Für die beiden Tage entschloss sich das Gericht, um dem riesigen öffentlichen Interesse gerecht zu werden, keine anderen Verhandlungen stattfinden zu lassen und statt in einem der Gerichtssäle direkt im Eingangsfoyer zu verhandeln. Die Entscheidung war richtig, denn allein die Anzahl der Teilnehmer*innen aus Presse und weiterer Öffentlichkeit erreichte fast 200. Hinzu kommt die lange Senatsbank und die in etwa jeweils ein Dutzend Vertreter*innen der AfD und des Verfassungsschutzes.
Was wird verhandelt?
Gleich drei Berufungsverfahren hat das OVG zusammengelegt. Kläger*innen sind die AfD, die Jugendorganisation der AfD, also die Junge Alternative (JA), und der inzwischen vermeintlich aufgelöste rechtsextreme “Flügel” der Partei. Während die JA selbst die Öffentlichkeit meidet und deswegen nicht persönlich auftritt und der “Flügel” als nicht mehr in Erscheinung tretende Gruppe weniger relevant ist, geht es vor allem darum, dass die AfD selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer “Verdachtsfall” eingestuft wird. Das will der Bundesvorstand tunlichst vermeiden, denn die Konsequenzen sind gravierend.
Der Verfassungsschutz hat damit die Möglichkeit, sogenannte “nachrichtendienstliche Methoden” anzuwenden, also das Lesen des Schriftverkehrs, die Observation und der Einsatz von V-Leuten. Nicht zuletzt sind auch die realpolitischen Auswirkungen eine Gefahr für die AfD: Austrittswellen und weniger Zuspruch bei Wähler*innen, wobei dieses in der Vergangenheit zu beobachtende Phänomen durch die Gewohnheit solcher Schlagzeilen ausbleiben könnte. Eine Abschreckung durch ein mögliches Auslesen des Schriftverkehrs ist ebenso wenig zu vermuten. Zwar steigt sicherlich die Gefahr, allerdings ist der Verfassungsschutz durch einen Verdachtsfall keineswegs dazu berechtigt, allen Schriftverkehr einfach so zu durchforsten. Dazu legt der Rechtsstaat weit höhere Hürden an.
Ob und inwieweit der Verfassungsschutz am Ende überhaupt eine relevante Rolle im Kampf gegen faschistische Kräfte einnimmt, bleibt letzten Endes fraglich. Das beste Argument dazu brachte einer der Anwälte der AfD selbst, als er fragte, ob man wirklich wolle, dass diese Instrumente der Überwachung am Ende in die Hände von anderen wie zum Beispiel der AfD selbst falle. Denn richtig ist, sobald die AfD in einer Regierung sitzt, kann sie selbst auf den jeweiligen Verfassungsschutz einwirken. Bei gleich vier Bundesländern mit einer Zustimmung zur AfD von um die 30 %, könnte das Schreckensszenario noch dieses Jahr eintreten. Ende 2024 könnte also zum Beispiel ein lupenreiner Rechtsextremist wie Höcke Einfluss auf den Verfassungsschutz Thüringen nehmen.
Ronen Steinke, Jurist und Autor des empfehlenswerten Bestsellers “Verfassungsschutz – Wie der Geheimdienst Politik macht” stellte schon in der Vergangenheit fest: “das ist eine problematische Macht, die eine Regierung, die ja den Verfassungsschutz steuert, in den Händen hält.“
Prozessverschleppung
Die Strategie der AfD wurde bereits am ersten Verhandlungstag deutlich. Es wurde mit allen Mitteln, die gerade noch so erlaubt sind, verzögert und verlangsamt. Beweisanträge wurden in aller Ausführlichkeit langsam diktiert und sprachlich unnötig in die Länge gezogen. Stundenlang durfte man einem der AfD-Anwälte, übrigens mit SPD-Parteibuch, zuhören, wie er dieselben Anträge vorlas und nur einzelne Namen auswechselte. Darauf angesprochen, reagierte er süffisant, dass man die Anträge leider nicht kürzer formuliert habe, weil die Zeit dazu fehle. Ganz so, als sei es das erste Mal, dass er Beweisanträge schreibt. Der Senat ließ ihn gewähren, schließlich sei es das Recht des Klägers, Beweisanträge auch mündlich einzubringen. Erst am zweiten Tag, nachdem einer der Anwälte bereits am Vortag ankündigte, “Beweisanträge für 25 Stunden” vorbereitet zu haben, wurde es den Richtern zu viel und sie beschlossen, dass die Anträge zu einem späteren Zeitpunkt in der Verhandlung vorgetragen werden können.
Als hatte die AfD nur darauf gewartet, bat sie daraufhin um eine 45-minütige Pause, in der sie einen neuen Antrag auf die Situation bezogen stellen wollte. Der Senat gewährte ihr 30 Minuten, nur um nach der Pause einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter präsentiert zu bekommen. Wohlgemerkt war das der zweite Befangenheitsantrag im mündlichen Verfahren. Der erste wurde am ersten Prozesstag gestellt, nachdem die AfD wissen wollte, ob im Senat eine Person an den berühmten Münsterschen Protesten gegen den AfD-Neujahrsempfang teilgenommen hatte. Als der Senat dazu keine Auskunft geben wollte, lehnte die AfD schlicht den gesamten Senat ab. Wie auch den ersten Antrag dieser Art lehnte das Gericht auch den zweiten Antrag ab. Dieses Mal mit der Begründung, dass der Antrag “rechtsmissbräuchlich” sei.
Nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass die AfD bereits vor Beginn der mündlichen Verhandlung Befangenheitsanträge stellte, die abgelehnt wurden. Für das OVG war die mündliche Verhandlung deswegen, trotz des souveränen Umgangs mit den Anträgen, ein Reinfall. Die zwei anberaumten Tage reichten nicht aus und der nächste Verhandlungstag muss erst noch gefunden werden.
Ein Mammutprojekt für das Oberverwaltungsgericht
Trotz der vielen Erfahrung mit auch großen Fällen beim OVG, ist der hohe Druck auf die Organisation deutlich zu spüren. Die Richter*innen üben sich in höchster Vorsicht, um der AfD keine Möglichkeit der Revision zu geben und die Justizverwaltung lässt sich von der AfD schon fast auf der Nase herumtanzen. So wurden für die AfD um die 20 Sitzplätze in der ersten Reihe für Verfahrensbeteiligte freigehalten, die allerdings niemals auftauchen. Auf Nachfrage, ob die Plätze für die Öffentlichkeit freigegeben werden, suchte die Justizverwaltung das Gespräch mit der AfD, die das Gesuchen mit deutlichen Worten ablehnte. Es könnte schließlich noch wer kommen. Akribisch achteten die privaten Sicherheitsleute der AfD darauf, dass niemand die Plätze hinter ihnen besetzte.
Auch vor der Tür war ein übertriebenes Sicherheitskonzept aufgezogen. Hunderte Polizist*innen waren in dem und um das Gebäude positioniert. Und das, obwohl zum ersten Verhandlungstag überhaupt kein Protest angemeldet war. Der gesamte Vorplatz des Gebäudes war für die Öffentlichkeit gesperrt, sodass ausschließlich Personen, die an der Verhandlung interessiert waren, überhaupt auf den Vorplatz durften. Selbst die kleine Mahnwache am zweiten Verhandlungstag musste sich neben dem Aegidiimarkt platzieren und war völlig außer Sicht- und Hörweite der Personen, die das Gericht betraten und verließen.
Sicherheitsmitarbeiter der AfD mit Kontakten zu Neonazis
Immer wieder kontrovers diskutiert wird die ethische Verantwortung von Anwält*innen, welche Fälle übernommen werden und welche nicht. Jede*r sollte das Recht auf Anwält*innen haben, aber Anwält*innen sind nicht verpflichtet, jeden Fall anzunehmen. Nicht kontrovers ist die Frage bei privaten Sicherheitsdiensten. Selbstverständlich kann die Arbeit für eine faschistische Partei nicht aus finanziellen Gründen als ethisch nachvollziehbar verklärt werden.
Für Carsten Hütter, den Bundesschatzmeister der AfD, war Christian H. von “German Security” aus Brandenburg anwesend und folgte dem AfD-Politiker auf Schritt und Tritt bis zur Toilette. “German Security” ist in der Vergangenheit dadurch bekannt geworden, dass sie bekannte Neonazis einstellten. Der Mitarbeiter Christian H. vergaß wohl zwischendurch, dass nicht er für die Sicherheit im Raum zuständig ist und ging mit mir auf Körperkontakt, als ich in der Pause die Tischnamensschilder der AfD abschrieb, um am Ende keine Tippfehler in diesem Artikel unterzubringen. Während er mich leicht zur Seite stoß, forderte er mich auf, dass ich meine Niederschrift “zerstören” solle. Dem kam ich selbstverständlich nicht nach. Dass private Security-Mitarbeiter in einem Gerichtssaal für “Recht und Ordnung” sorgen wollen, habe ich bis dahin noch nicht erlebt.
Marion Weber, Aktivist beim Recherche- und Protestkollektiv Busters, die die Informationen zu den Security-Unternehmen zusammengetragen haben, stellte fest: “Dass die AfD Unternehmen wie “German Security” beauftragt, ist nicht überraschend. Die AfD ist der parlamentarische Arm des Faschismus und sucht aktiv den Schulterschluss mit Neonazi-Schlägertruppen.”
Ein geheimnisvoller Zettel
Ein weiteres Security-Unternehmen, das die AfD “schützen” sollte, war “Solutions 4 Security” aus Mühlheim an der Ruhr. Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist Tobias L., selbst AfD-Politiker und auch während der Verhandlung anwesend. Bereits in der Vergangenheit durfte ich Kontakt mit den Mitarbeitern machen, weil sie den NRW-Landesparteitag der AfD in Marl bewachten. Dort habe ich auch Kontakt mit dem Mitarbeiter K. gemacht. K. sprach mich damals mit der Sorge an, dass Bilder von ihm im Internet veröffentlicht werden könnten. Ich versicherte, dass er sich darüber keine Gedanken machen müsse, schließlich ist er keine Person des öffentlichen Lebens. Dabei war es ihm besonders wichtig, klarzustellen, dass er hier nur arbeite und kein Teil der AfD sei.
Er stimme nicht mit deren politischen Positionen überein, auch wenn er “dagegen” sei, dass “die anderen sich durchsetzen, die deutsche Flagge mit solchen Flaggen zu ersetzen” und zeigte dabei auf eine Prideflag im Gegenprotest. Mit wenig Hoffnung, dass ein Anhänger solcher Verschwörungserzählungen hilfreich sein könnte, versicherte ich ihm noch einmal, dass er nicht befürchten brauche, dass Bilder von ihm veröffentlicht werden und lag ihm nah, sich von der AfD zu distanzieren. Sicherlich könne eine Person so nah an der AfD auch gut Informationen an große Medienunternehmen weitergeben und eine kleine SPIEGEL-Reportage füllen. Die zahlen für solche Informationen vermutlich auch besser als faschistische Parteien.
Beim ersten Verhandlungstag begegnete ich K. wieder. Auch er erkannte mich und betonte erneut, dass er keine Nähe zur AfD habe, außer seiner Tätigkeit als Personenschützer. Irritiert von Außenstehenden angesprochen, woher ich ihn kenne, erzählte ich kurz von meinem Treffen mit ihm beim AfD-Landesparteitag und ergänzte, dass ich K. bei nächster Gelegenheit eine Kontaktmöglichkeit mit mir ermöglichen werde. Sollte er doch weiter drin sein, als es ihm lieb ist, könnte ich ihm hervorragende Organisationen wie EXIT oder NinA NRW empfehlen, die Rechte beim Ausstieg aus der Szene unterstützen. Auch wenn er sich dazu entscheiden sollte, mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, könne ich ihn dabei begleiten und Kontakt zu Journalist*innen herstellen.
In einem kurzen Gespräch in der Mittagspause übergab ich ihm dann einen Zettel mit meiner Mailadresse, kurzerhand aus meinem Notizblock herausgerissen, dazu die Worte: “Auch wenn es erst in ein paar Jahren soweit bei dir ist”.
Wahrscheinlich haben andere AfD-Politiker im Raum das mitbekommen. Zugegeben, das war auch keine geheime Übergabe. Jedenfalls war das Verhalten für die AfD offenbar so verdächtig, dass sie das zum Thema der Verhandlung machen wollten. Sie vermuteten in mir einen Agenten des Verfassungsschutzes, der geheime Informationen über die Verfahrensstrategie herausfinden und an die Behörde weitergeben wolle. Das Publikum konnte sich bei den bizarren Vorwürfen kaum halten und unterdrücktes Lachen zog sich durch die Reihen. Auch der Verfassungsschutz konnte die Vorwürfe wenig ernst nehmen.
Spannend aber, welche Verhandlungsstrategie geheim gehalten wird. Die einschläfernde Verzögerungstaktik ist nun wirklich für alle offensichtlich. Der Richter quittierte den Einwurf schnell, ließ die Protokollantin den Zettel mit meiner Mailadresse für die Akte kopieren und führte die Verhandlung fort.
Bezeichnend für die Spannungskurve, dass ausgerechnet dieser banale Vorfall bundesweit Schlagzeilen machte. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelte ihren Artikel über den ersten Verhandlungstag mit “Viele Anträge und ein geheimnisvoller Zettel”, und auch Legal Tribune Online thematisierte den Vorfall in der Überschrift: “Ein rätselhafter Zettel nach der Mittagspause”. So geschah immerhin doch etwas Spannendes am ersten Tag.
Für Menschen, die in der rechten Szene aktiv sind und darüber nachdenken, auszusteigen: Meldet euch gerne. Meine Mailadresse habt ihr ja jetzt. Natürlich gilt das für Security-Mitarbeiter ebenso wie für AfD-Aussteiger*innen. Dass ich kein Agent des Verfassungsschutzes bin, müsst ihr mir dabei einfach glauben.
AfD-Mitglieder mit “Migrationshintergrund”
Für den zweiten Verhandlungstag schlug die AfD vor, drei ihrer Mitglieder als Zeug*innen zu befragen. Die Gemeinsamkeit der Zeug*innen ist ein “Migrationshintergrund”. Zuerst spricht Meysam E. Im Iran geboren, lebt er seit 1999 in Deutschland und ist politisch in Weilburg-Limburg für die AfD aktiv. Im Gerichtssaal spricht er davon, der “großartigen Ethnie der Perser” anzugehören. Auf Facebook scherzt er, dass statt “weiße[r] blonde[r] Ukrainerinnen” nur “schwarze Männer in Deutschland ankommen”.
Als zweiter Zeuge wird Robert Lambrou aufgerufen. Der geborene Münsteraner ist Fraktionsvorsitzender im hessischen Landtag. Mit seinem Vorredner eint ihn eine Parteivergangenheit in der SPD. Außerdem erfüllt er durch seinen griechischen Vater die Voraussetzungen des “Migrationshintergrundes”. Vor Gericht spricht er von “Masseneinwanderung”. Auf dem Twitter-Nachfolger X fordert er, insbesondere Geflüchtete aus dem Gazastreifen nicht aufzunehmen und schreibt von einem hohen “Sicherheitsrisiko” durch “Zuwanderung aus islamischen Ländern”. 2021 unterzeichnete er eine Resolution, die bekräftigt: “Der Islam gehört nicht zu Deutschland!”.
Zuletzt spricht Catherine S., die wie auch die beiden anderen Zeugen, in Hessen aktiv ist. Geboren in Nigeria und 2014 in Deutschland eingebürgert, begann ihr Interesse für Politik auch wegen dem Lieblingsthema der AfD, der imaginierten “Masseneinwanderung”.
Alle drei fühlen sich pudelwohl in der AfD und beweisen damit vor allem eins: Ein “Migrationshintergrund” kann mit rechten und rechtsextremen Positionen kompatibel sein. Den Senat wird das wenig beeindrucken, geschweige denn dessen Entscheidung beeinflussen. Vermutlich war dieser Abschnitt auch mehr für die Presse und die Öffentlichkeit. Bizarr ist es allemal, dass die Partei, dessen Mitglieder von Deportationen träumen, Fürsprecher*innen finden, die selbst betroffen wären.
Wer sich mit der Geschichte des Faschismus auseinandersetzt, weiß, dass er keinesfalls ausschließlich von Menschen, die in Deutschland geboren sind, ausgeht. Der Faschismus ist ein internationales Problem, der in Deutschland das schrecklichste Grauen gezeigt hat.
Ausblick
Die mittlerweile verstorbene Holocaustüberlebende Esther Bejarano hat einmal gesagt: “Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen”. Die AfD wird nicht durch den Verfassungsschutz gestoppt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Nur eine starke Zivilgesellschaft, die widerständig bleibt und sich organisiert, kann dem Einhalt gebieten. Das gilt insbesondere an Kipppunkten, an denen wir mit den kommenden Wahlen stehen.
Ein Meinungsbeitrag von unserem Gastautor Isaak Rose