AfD-Stiftung verliert mit CDU-Anwalt am OVG Das OVG Münster lässt auch das Berufungsverfahren der AfD-nahen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ gegen den Bund scheitern

Der 5. Senat des OVG Münster lässt auch das Berufungsverfahren der AfD-nahen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ gegen den Bund scheitern. (Foto: Isaak Rose)

Die der AfD nahestehende „Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V.“ hat keinen Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit bezogen auf das Haushaltsjahr 2021. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit die Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Besonders pikant bei der Verhandlung: Vertreten wird die Stiftung vom rechten Anwalt und CDU-Mitglied Ulrich Vosgerau.

Worüber gestritten wird

Die großen Parteien haben allesamt eigene Stiftungen, die rechtlich zwar nur „parteinah“ sind, allerdings sehr eindeutig direkt jeweils einer Partei zuzuordnen sind. Diese Stiftungen sind üblicherweise als Vereine organisiert und leisten Bildungsarbeit im Sinne der politischen Weltanschauung ihrer zugehörigen Partei. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen, die Vergabe von Stipendien und das Unterhalten der Parteiarchive. Finanziert wird das fast ausschließlich aus Bundesmitteln. In einem entscheidenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2023 wurde klar, dass dazu von nun an eine gesetzliche Grundlage notwendig ist. Dieses Stiftungsfinanzierungsgesetz steht mittlerweile auch seit einigen Jahren; wenngleich die extrem rechte Stiftung bislang noch keine Gelder durch das neue Gesetz erhalten hat. Dazu aber später mehr. In der Verhandlung am OVG ging es ausschließlich um eine Forderung aus 2021.

Urteil

Trotz der komplizierten Gemengelage ist das Urteil doch recht einfach zu verstehen: Die Förder- und Verwaltungspraxis des Bundes gegenüber allen parteipolitischen Stiftungen war, bis zur Schaffung des neuen Stiftungsgesetzes Ende 2023, rechtswidrig. Eine solche rechtswidrige Bewilligung „gibt der klagenden Stiftung kein Recht darauf, ebenfalls fehlerhaft gefördert zu werden“, so begründet der Richter Carsten Günther die Entscheidung des 5. Senats des OVG. Für die Stiftung heißt das: Kein Geld für das Jahr 2021, und auch wenn das nicht Gegenstand der Verhandlung war, lässt sich die Argumentation auch auf alle Jahre vor Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes anwenden.

Brisante Personalie: Höcke-Anwalt und CDU-Mitglied

Anwalt Ulrich Vosgerau, Mitglied der CDU, vertritt die AfD regelmäßig. (Foto: Isaak Rose)

Der Anwalt Ulrich Vosgerau, der auf Nachfrage des Autors versicherte, weiterhin Mitglied der CDU zu sein, vertritt die AfD regelmäßig; unter anderem Björn Höcke, der wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vor Gericht stand. Er war außerdem in Potsdam beim Treffen mehrerer Rechtsextremer anwesend, aus dem die Correctiv-Recherche zu Remigrationsplänen entstand. Auf telefonische Nachfrage der Redaktion bei der CDU, ob aktuell ein Parteiausschlussverfahren laufe oder in der Vergangenheit lief, konnte die Pressestelle nicht antworten und bat um eine schriftliche Anfrage, auf die bislang keine Reaktion erfolgte.

Das OVG Münster von innen. (Foto: Isaak Rose)

Während der Verhandlung war Vosgerau sichtlich aufgedreht und wankte bei seinen Redebeiträgen mit dem Oberkörper hin und her. Sein Bein schnellte beinahe die ganze Zeit hoch und runter. Zwischenzeitlich schlug er vor, dass doch die anderen Stiftungen die Anwaltskosten, also sein Honorar, zahlen sollten, stellte aber schnell selbst fest, dass die das „sowieso nicht“ machen werden. Die Weltanschauung der AfD verklärte er als „die älteste Grundströmung der Bundesrepublik“, die eigentlich nur die Positionen von Adenauer, Strauß und Schmidt vertrete. Bei der Stiftung handele es sich ja „gerade nicht um die wilden Leute aus Thüringen“, sondern um die „ganz Liberalen“.

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Die Desiderius-Erasmus-Stiftung

Der Webseite der „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ sieht man die schlechte Finanzierung deutlich an. (Foto: Isaak Rose)

Die Stiftung der AfD heißt „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES). Benannt ist sie nach Desiderius Erasmus von Rotterdam. Alle Parteistiftungen sind nach Personen benannt, die in ihrem Wirken der Weltanschauung der jeweiligen Stiftung nahestehen. Dabei handelt es sich in allen anderen Fällen um Persönlichkeiten des 19. und 20. Jahrhunderts. Nur im der AfD wurde eine Person aus dem 15. Jahrhundert gewählt. Politisch vergleichbare Ansichten lassen sich hier kaum finden, sodass der Name wohl in erster Linie aus Prestigegründen gewählt wurde. Der Webseite, die sich auch daran versucht, den Namensgeber zu erklären, sieht man die schlechte Finanzierung jedenfalls deutlich an. So springen dem neugierigen Auge gealterte AI-Kreationen entgegen. Darunter befindet sich auch ein Bild von Desiderius Erasmus, das ihn offenbar als Maler darstellt. Er war kein Maler.

Ausblick auf weiteren Umgang mit DES

Für die AfD-nahe Stiftung bedeutet das Urteil des OVG Münster von heute: Sie bekommt kein Geld für das Jahr 2021. (Foto: Isaak Rose)

Aus persönlicher Neugier fragte der Richter während der Verhandlung, wie es denn aktuell aussehe mit der Finanzierung der Stiftung. Der rechte Anwalt antwortete prompt: „Hah, das wüssten wir selber gerne!“. Bislang, und so ist auch die bisherige Bedeutungslosigkeit der Stiftung zu erklären, gibt es keine Gelder. Anhand des aktuellen Stiftungsgesetzes wird derzeit geprüft, ob die DES förderungsfähig ist. Dabei wird unter anderem zu klären sein, ob die AfD-Stiftung der „Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung“ diene, wie es im Stiftungsfinanzierungsgesetz heißt. Die gesamten Voraussetzungen lassen sich dort im § 2 nachlesen.

Bei der Verhandlung selbst hatte sich die Klageseite wohl sowieso keine großen Chancen ausgemalt. So könnte auch die Abwesenheit von Partei- und Stiftungsprominenz zu erklären sein. Der DES- und Höcke-Anwalt jedenfalls nannte die Verhandlung einen für ihn „symbolischen Prozess“. Um den Streitwert niedrig zu halten und Verfahrenskosten zu sparen, klagte die Stiftung zudem nur auf 10.000 Euro. Ein Bruchteil dessen, worum es eigentlich geht.

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