Rassismus-Prozess endet mit EntschuldigungProzessbericht  Einigung im Fall "Flotte Bohne"

Mehmet Sarıpınar betrieb am Drubbel in Sichtweite der Lambertikirche seine Kaffeebar. (Archivbild: Michael Bührke)
Mehmet Sarıpınar betrieb am Drubbel in Sichtweite der Lambertikirche seine Kaffeebar. (Archivbild: Michael Bührke)

Zwei Jahre sind seit der Berichterstattung über die rassistischen Anfeindungen (wir berichteten ausführlich) gegen den Inhaber des Cafés „Flotte Bohne“ am Drubbel vergangen. Wegen des immensen psychischen Drucks durch die Vorfälle hat der Betreiber sein Geschäft mittlerweile aufgegeben. Nun kam es vor Gericht zu einer Einigung.

In zwei Jahren kann viel passieren. So ähnlich eröffneten die beiden Anwälte der Angeklagten ihre Verteidigung. Man verstehe nicht, warum die Angelegenheit heute überhaupt noch verhandelt werde. Mehmet Sarıpınar habe sein Geschäft schließlich längst aufgegeben. Zudem habe er die Angeklagten ebenfalls beleidigt und als „Nazis“ und „Rassisten“ bezeichnet. Die zahlreichen Unterstützer*innen des ehemaligen Betreibers einer Kaffeebar im Publikum reagierten auf diese Verteidigungsstrategie mit verständnislosem Kopfschütteln.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Angeklagten sollen den Geschädigten unter anderem als „Scheiß Türke“ bezeichnet, ihn körperlich bedroht und in seine Richtung eine Geste des Halsabschneidens angedeutet haben. Neben der Drohung, ihm „seine Leute vorbeizuschicken“, soll einer der Angeklagten geäußert haben, der Geschädigte werde „seine eigene Scheiße fressen“, wenn sie mit ihm fertig seien. Auch der Satz, er werde den Tag bereuen, an dem seine Eltern als Gastarbeiter nach Deutschland kamen, soll gefallen sein. Sollten diese Äußerungen so oder so ähnlich gefallen sein, handelt es sich bei dem Vorwurf des Rassismus wohl keineswegs um eine Beleidigung durch den Geschädigten, sondern um eine schlichte Feststellung, die sich durch die getätigten Aussagen vermutlich mehr als ausreichend belegen ließe.

Verteidiger fallen sich gegenseitig ins Wort

Für Irritationen sorgten die beiden Anwälte der Angeklagten. Sie stellten bereits zu Beginn klar, dass sie nicht daran interessiert seien, das Verfahren zu Ende zu führen. Man wolle unbedingt dafür sorgen, dass außerhalb des Gerichtssaals eine Einigung gefunden werde. In diesem Bemühen überschlugen sich die beiden Verteidiger förmlich mit ihren Wortbeiträgen.

Einer der Anwälte versicherte, er hätte den Fall gar nicht erst angenommen, wenn sein Mandant ein Rassist wäre. Er merkte dann allerdings selbst, dass dies für Befremden sorgte, und bat in Richtung der Staatsanwaltschaft um eine „Streichung“ seiner Aussage. Da in einer der Anfeindungen auch gedroht worden sein soll, der Geschädigte werde schon sehen, was passiere, wenn die AfD erst an der Macht sei, ließ sich der Anwalt zu einem weiteren Fauxpas hinreißen: Er sei zwar kein AfD-Freund, aber schließlich handele es sich dabei um eine wählbare Partei. Zudem sei sein Mandant in der CDU aktiv und deswegen mutmaßlich kein Sympathisant der AfD.

Die rassistischen Anfeindungen landeten vor dem Amtsgericht. (Foto: Isaak Rose)
Die rassistischen Anfeindungen landeten vor dem Amtsgericht. (Foto: Isaak Rose)

Der zweite Anwalt, Siegmund Benecken, ist mittlerweile Mitte 80 und dafür bekannt, kontroverse Fälle anzunehmen, die hohe mediale Aufmerksamkeit erhalten. So verteidigte er auch jene Person, die 2022 in Münster den Trans*-Mann Malte C. tötete. Auch als ein Jahr später ein Mann auf dem Send ein Messer zog und einen Familienvater ermordete, vertrat Benecken den Täter.

Abgestimmt erschien das Vorgehen der Verteidiger jedoch kaum. Man unterbrach sich regelmäßig und wirkte unorganisiert. Während der eine versuchte, schon vorab formale Fehler zu skizzieren, bemühte sich der andere zu erklären, wie schlimm es für seinen Mandanten sei, in die „Nazi-Ecke“ gestellt zu werden. Sein Mandant habe zwar geäußert, er sei „reindeutsch“, dies aber in keinem völkischen Kontext gemeint. Aufkommende Vorwürfe, einer der Beschuldigten habe versucht, das weibliche Personal zu belästigen, wies er mit der Erklärung zurück, dieser habe lediglich mit einer der Angestellten essen gehen wollen. Noch vor der Zeugenanhörung des Geschädigten baten die Anwälte darum, das Verfahren doch einzustellen.
Weder die Richterin noch die Staatsanwältin ließen sich von dem Chaos auf der Anklagebank beirren und setzten das Verfahren ordnungsgemäß fort.

„Irgendwann sind die damit zu mir durchgedrungen“

Worum es eigentlich geht, wird erst bei der Aussage des Geschädigten deutlich. Über einen längeren Zeitraum kam es zwischen ihm und den beiden Angeklagten immer wieder zu Konflikten. Während Mehmet Sarıpınar in seinem Café arbeitete, saßen die beiden oft nur wenige Meter von ihm entfernt und rauchten vor einem Tabakladen Zigarren. Dabei soll laut Sarıpınar einer der Männer einmal gerufen haben: „Malocht! Der Arier muss rauchen!“ Zudem habe einer von ihnen Hitler imitiert, was der Geschädigte vor Gericht zu demonstrieren versuchte. Einer der Anwälte griff ein und bezweifelte zynisch, dass dies eine gelungene Hitler-Imitation sei.
Sarıpınar erklärte, dass er anfangs noch versucht habe, den Hass nicht an sich heranzulassen, dieser jedoch irgendwann zu ihm „durchgedrungen“ sei. Die Anfeindungen eskalierten immer weiter, sodass der Geschädigte sich „dem Ganzen irgendwann nicht mehr ausliefern“ wollte.

Um physischen und psychischen Abstand zu den beiden zu gewinnen, gab er sein gut laufendes Geschäft auf. Auch während seiner Zeugenaussage merkte man ihm an, wie stark ihn die Vorfälle bis heute belasten. Die Anwälte nutzten die Gelegenheit und baten den Anwalt des Geschädigten um ein Gespräch vor der Tür, um eine außergerichtliche Lösung auszuloten. Die Richterin erlaubte dies im Einverständnis mit dem Geschädigten, sodass die Verhandlung vorerst unterbrochen wurde.

Eine Entschuldigung und zweimal 1000 Euro

Nach einem längeren Gespräch mit den Anwälten wurden schließlich auch die Beschuldigten und Mehmet Sarıpınar vor die Tür gebeten. Was dort genau besprochen wurde, lässt sich nur vermuten. Jedenfalls kam es zu einer Einigung, die von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Zurück im Saal wurde dann mit der Richterin und der Staatsanwältin diskutiert, ob sie dieser Einigung zustimmen: Die Angeklagten zahlen jeweils 1000 Euro an Sarıpınar und entschuldigen sich noch im Gerichtssaal bei ihm. Die Richterin erklärte, dass sie sich unter diesen Umständen eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen nach § 153a StPO vorstellen könne.
Die Anklagebank blickte flehend in Richtung der Staatsanwältin. Denn nur, wenn wirklich alle einverstanden sind, ist eine solche Einstellung möglich. Diese erklärte, dass sie den Schritt nicht ausschließe, dies allerdings erst mit ihren Kolleg*innen besprechen müsse.

Die ehemalige "Flotte Bohne". (Archivbild: Michael Bührke)
Die ehemalige „Flotte Bohne“. (Archivbild: Michael Bührke)

Am Amtsgericht ist es üblich, dass nicht dieselbe Staatsanwältin im Sitzungssaal anwesend ist, die ursprünglich die Anklage erhoben hat. Als die Staatsanwältin nach ihrem Telefonat den Saal wieder betrat, war die Erleichterung auf der Anklagebank spürbar: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage und eine Entschuldigung eingestellt. Unbeholfen, aber sichtlich erleichtert standen die beiden Angeklagten auf und gaben dem Geschädigten die Hand.

„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“, hatte Mehmet Sarıpınar zuvor gesagt. Er akzeptierte die Entschuldigungen mit einem langen Händedruck. Die insgesamt 2000 Euro werde er dem Verein BackUp spenden, der Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt unterstützt und in genau solchen Fällen wie diesem als Anlaufstelle dient.

Die juristische Auseinandersetzung ist damit für Sarıpınar und einen der beiden Angeklagten beendet. Mit dem CDU-Mitglied hingegen werden sich die Behörden weiter beschäftigen müssen: Er soll in der Mocambo Bar einen Mann als „Fettsack“ und „Penner“ bezeichnet haben. Dieses Verfahren wurde abgetrennt und wird gesondert verhandelt.

Kommentar: Ende gut, alles gut? Mitnichten.

Gut ist vor allem eines: Mehmet Sarıpınar kann nun hoffentlich mit all dem abschließen und das Geschehene für sich aufarbeiten. Die Beschuldigten wurden zwar nicht formal verurteilt, aber durch die öffentliche Entschuldigung hat er doch auf gewisse Weise Recht bekommen. Das Geld möchte er selbst nicht behalten; es geht an einen Verein, der hervorragende antirassistische Arbeit leistet.

Finanziell sind die Beschuldigten hier allerdings äußerst glimpflich davongekommen. Einer der Männer hätte die Summe am liebsten direkt im Gerichtssaal überwiesen, damit das Thema für ihn endgültig vom Tisch wäre. Den Eindruck, finanziell schlecht aufgestellt zu sein, hinterließen beide jedenfalls nicht. Wahrscheinlich reichen ein paar Zigarren weniger, und der Verlust ist wieder ausgeglichen. Schwerer wogen da sicherlich die mediale Aufmerksamkeit und die Angst vor dem Ausgang des Strafverfahrens. Bei entsprechend hohen Einkünften hätten im Falle einer Verurteilung selbst wenige Tagessätze zu einer hohen Summe geführt – ganz zu schweigen von dem abgetrennten Verfahren und möglichen Vorstrafen, die strafverschärfend hätten wirken können. Im Publikum herrschte folglich wenig Zufriedenheit mit dem Ausgang. Man hatte sich wohl gewünscht, dass die beiden die Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen. Stattdessen sind es lediglich 2000 Euro und die eigenen Anwaltskosten, die sie tragen müssen.

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Hätten die Richterin oder die Staatsanwältin das Verfahren also zwingend zu Ende führen müssen? Um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und die Angeklagten angemessen zu bestrafen, wäre das sicherlich konsequent gewesen. Im Sinne des Betroffenen wäre es das jedoch nicht. Wer über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, investiert diese in juristischen Beistand, der alles daransetzt, exakt ein solches Ergebnis zu erzielen. Denn auch wenn die zwei Verteidiger alles andere als professionell wirkten, haben sie ihr Ziel erreicht.

Dem Gericht war vermutlich bewusst, was die Alternative gewesen wäre: ein langwieriges Verfahren, die Vorladung unzähliger Zeug*innen und ein Geschädigter, dem seine Erfahrungen wiederholt abgesprochen und relativiert werden. Es ist eine bekannte Taktik der Verteidigung, Betroffene vom Opfer zum Täter umzudeuten, nur weil sie die Vorfälle beim Namen nennen und als rassistisch einordnen. Und selbst wenn das Amtsgericht ein Urteil gefällt hätte, das Portemonnaie der Angeklagten aber noch nicht ausgeschöpft wäre, wäre der Fall nahtlos in die nächste Instanz gegangen. Dann hätte es vielleicht noch ein weiteres Jahr gedauert, bis ein Urteil rechtskräftig geworden wäre. Ein Jahr, in dem der Geschädigte erneut als Zeuge vor Gericht hätte erscheinen müssen und diesem ganzen Komplex weiter ausgesetzt geblieben wäre. Und wer weiß, vielleicht fände ein eifriger und gut bezahlter Anwalt am Ende noch einen Verfahrensfehler und schaffte es, auch ein Landgerichtsurteil zu kippen.

Was bleibt also als Fazit? Mehmet Sarıpınar hat alles richtig gemacht und zum Selbstschutz rechtzeitig die Reißleine gezogen. Er hatte das Glück, auf eine souveräne Richterin zu treffen, die sich nicht von der Verteidigung verunsichern ließ, aber auch nicht aus Prinzip ein Urteil erzwingen wollte, wenn eine staatliche Verurteilung die Situation für den Betroffenen nicht mehr ins Positive hätte wenden können. Der Fall hat viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, auch weil der Geschädigte sich öffentlich gewehrt hat und stark geblieben ist. Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, genau die Strukturen zu stärken, die Anlaufstelle für Menschen sind, die in solchen Situationen alleingelassen werden. Was man als unbeteiligter Beobachter jetzt noch tun kann, liegt also auf der Hand: Dem Vorbild von Mehmet Sarıpınar folgen und die Arbeit des Vereins BackUp mit einer Spende unterstützen.

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