
Am 8. Februar 2026 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Münster-Mitte in einem Bürgerentscheid über die Zukunft von fünf Straßennamen. Stimmberechtigt sind nach Angaben der Stadt derzeit 108.685 Menschen. Betroffen sind die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße und Langemarckstraße.
Der Termin für den Bürgerentscheid wird mit der heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell festgesetzt, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Die Stimmabgabe ist nicht nur am Abstimmungstag selbst möglich: Vor dem 8. Februar können die Stimmberechtigten auch per Brief oder im Abstimmungsbüro im Stadthaus 1 ihre Stimme abgeben. Die Abstimmungsbenachrichtigungen verschickt das Wahlamt ab dem 12. Januar 2026.
Hintergrund: Bürgerbegehren gegen Umbenennung
Auslöser für den Bürgerentscheid ist ein Bürgerbegehren der „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“. Die Initiative hatte im August 6.071 gültige Unterschriften eingereicht, um die Umbenennung der fünf Straßen im „Marineviertel“ in Münster-Mauritz zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster stellte am 5. November die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, wie die Stadt Münster in einer Medienmitteilung erklärt. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entschied in ihrer Sitzung am 11. November, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Sie blieb damit bei ihrer bereits im Mai 2025 gefassten Entscheidung, die betreffenden Straßen wegen ihrer propagandistischen Bezüge zum Nationalsozialismus umzubenennen.
Abstimmungsbüro und Fristen
Zwischen dem 12. und 18. Januar 2026 verschickt das Wahlamt die Abstimmungsbenachrichtigungen zusammen mit einem Informationsblatt zum Bürgerentscheid. Am 14. Januar öffnet im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang über den Rathausinnenhof) das Abstimmungsbüro. Dort ist bis zum 6. Februar eine Stimmabgabe möglich – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr.
Am Freitag vor der Abstimmung, 6. Februar, schließt das Abstimmungsbüro abweichend bereits um 15 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt und am Samstag vor dem Abstimmungstag bleibt es aus Rechtsgründen geschlossen. Am Tag des Bürgerentscheids, Sonntag, 8. Februar, öffnen die Abstimmungslokale in den 37 Abstimmungsbezirken in Münster-Mitte von 8 bis 18 Uhr.
Die Abstimmungsfrage und das Quorum
Die Abstimmungsberechtigten im Stadtbezirk Münster-Mitte bekommen eine klar formulierte Frage vorgelegt:
„Sollen die am 6. Mai 2025 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte gefassten Beschlüsse zur Änderung der Straßennamen Skagerrakstraße, Langemarckstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße aufgehoben werden und die Straßennamen unverändert erhalten bleiben?“
Alle Stimmberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Ein „Ja“ steht dabei für den Erhalt der bisherigen Straßennamen, ein „Nein“ für das Festhalten an den bereits beschlossenen Umbenennungen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen abgegeben werden. Zusätzlich ist ein Quorum erforderlich: Mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten in Münster-Mitte müssen mit „Ja“ stimmen. Das entspricht nach aktuellem Stand aus Auskunft der Stadt Münster 10.869 Personen.
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