Initiative gegen Umbenennung von Straßen Einwohner im Bezirk Münster-Mitte sammeln Unterschriften für ein Bürgerbegehren

Die Admiral-Scheer-Straße und die Skagerrakstraße sind zwei von fünf Straßennamen, für deren Erhalt ein Bürgerbegehren gestartet wurde. (Foto: Stadt Münster)

Eine Bürgerinitiative im Stadtbezirk Münster-Mitte wehrt sich gegen die geplante Umbenennung von fünf Straßennamen. Mit einem Bürgerbegehren will die Gruppe „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“ erreichen, dass die Entscheidung der Bezirksvertretung zur Änderung der Namen rückgängig gemacht wird.

Die Bezirksvertretung hatte Anfang Mai mehrheitlich beschlossen, die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße in Mauritz-Mitte sowie die Langemarckstraße in Rumphorst umzubenennen. Vorausgegangen war ein Antrag der Bezirksvertretung Münster-Mitte aus dem Jahr 2021 an die Verwaltung, Straßennamen, die in den Jahren 1933 bis 1945 vergeben worden sind, auf ihre Nähe zur Ideologie der Nationalsozialisten zu überprüfen.

5.356 Unterschriften für Bürgerbegehren notwendig

Das Bürgerbegehren ist ein in der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen festgelegtes Instrument, mit dem politische Entscheidungen auf lokaler Ebene angefochten werden können. Erfüllt das Bürgerbegehren die gesetzlich vorgesehenen Erfordernisse, muss sich die Bezirksvertretung erneut mit der Umbenennung der Straßen befassen. Für ein zulässiges Bürgerbegehren müssen die Initiatoren zunächst innerhalb von drei Monaten 5.356 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern aus Münster-Mitte sammeln, die den Erhalt der Straßennamen unterstützen.

Die Zahl basiert auf fünf Prozent der 107.112 Wahlberechtigten, die in dem Bezirk  zum Zeitpunkt der letzten Kommunalwahl gemeldet waren. Wird die erforderliche Zahl erreicht, prüft die Stadtverwaltung die Gültigkeit der Unterschriften. Danach entscheidet der Rat über die Zulässigkeit des Begehrens.

Bürgerentscheid als mögliche Folge

Kommt es dazu, muss sich die Bezirksvertretung erneut mit der Umbenennung beschäftigen. Hebt sie den ursprünglichen Beschluss nicht auf, folgt ein Bürgerentscheid. In diesem Fall stimmen alle Wahlberechtigten im Bezirk über das Anliegen ab. Damit der Entscheid gültig ist, muss nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen sein – es muss auch ein sogenanntes Quorum erreicht werden. Konkret bedeutet das: Mindestens 10.712 Bürger müssten mit „Ja“ stimmen.

Zur Erinnerung: 2012 scheiterte ein ähnlicher Antrag, im Bürgerentscheid stimmten fast 60 Prozent dagegen den Namenswechsel von Hindenburgplatz in Schlossplatz zurückzunehmen.

Die Stadt verweist in seiner aktuellen Pressemitteilung auf neue Leitlinien, die der Rat am 11. September 2024 beschlossen hat. Diese sehen unter anderem vor, dass Ehrungen im öffentlichen Raum auf einer möglichst parteiübergreifenden Basis erfolgen sollen. Auch die Bürgerbeteiligung bei Umbenennungen soll künftig klar geregelt sein.

Die Bürgerinitiative stellt sich online unter www.stoppt-umbenennungen.de vor, wo auch Formulare für die Unterschriftensammlung heruntergeladen werden können. 
Weitere Informationen zu Straßennamen in Münster könnt ihr auf der Webseite der Stadt unter www.stadt-muenster.de/strassennamen finden.

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