
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) begrüßt den Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern eine Widerspruchslösung bei der Organspende einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde beim Bundesrat eingebracht. Künftig sollen alle volljährigen Menschen grundsätzlich als Organspender gelten – es sei denn, sie legen ausdrücklich Widerspruch ein. Das geht aus einer Mitteilung der Kammer aus dieser Woche hervor.
Die Organspendezahlen müssten dringend gesteigert werden, betonten Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle und Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst, der zugleich Transplantationsbeauftragter der ÄKWL ist. Das bisherige System der Entscheidungslösung habe trotz verschiedener Reformen nicht zu einer Verbesserung geführt.
NRW wartet auf rund 1.8000 Spenderorgane
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurden in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 495 Organe von 168 Spenderinnen und Spendern transplantiert. Die Spendenbereitschaft lag mit 9,3 Spendern pro Million Einwohner deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 11,4. Derzeit warten bundesweit mehr als 8.000 Schwerstkranke auf ein Spenderorgan, davon rund 1.800 in NRW. „Es ist ein gesundheitspolitisches Unding, dass Deutschland bei der Organspende immer noch ein Organ-Importland ist“, kritisierten Gehle und Windhorst. Die Widerspruchslösung sei daher überfällig.
Hohes Leid auf den Wartelisten
Zugleich betonten die Ärztevertreter, dass niemand kritisiert werde, wenn er sich bewusst gegen eine Organspende entscheide. Wichtig sei jedoch, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger zumindest einmal im Leben mit der Frage befasse und den eigenen Willen dokumentiere. Von der Widerspruchslösung würden auch die Angehörigen profitieren, da ihnen in einer belastenden Ausnahmesituation die Entscheidung abgenommen werde. Das Leid der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten sei alarmierend hoch, heißt es in der Mitteilung. „Das Thema geht jeden und jede Einzelne an. Denn jeder Mensch kann einmal auf ein Spenderorgan angewiesen sein.“ Ängste vor Missbrauch seien unbegründet, betonte die Kammer. Die Hirntod-Diagnostik sei ein sicheres, transparentes und wissenschaftlich fundiertes Verfahren.
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