
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe spricht sich für eine Neuregelung der Organspende aus. Künftig soll grundsätzlich jede Person als organspendebereit gelten, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) mit Sitz in Münster fordert die Einführung einer Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende in Deutschland. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung der Organspende appelliert die ÄKWL an die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Nach dem Modell der Widerspruchslösung würde grundsätzlich jede Person als organspendebereit gelten, sofern sie einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begründet ihre Position unter anderem mit dem anhaltenden Mangel an Spenderorganen, wie sie in einer Medienmitteilung erklärt.
Mehr als 8.000 Menschen warten auf Organspende
Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle sagte: „Die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe steht für eine klare, verantwortliche und solidarische Regelung. Organspende ist Ausdruck gelebter Solidarität. Wenn wir es ernst meinen mit Solidarität, müssen wir den politischen Mut zur Widerspruchslösung aufbringen. Jetzt ist die Zeit, aus dieser Solidarität auch ein wirksames System zu machen.“ Nach Angaben der ÄKWL warten in Deutschland weiterhin mehr als 8.000 schwerstkranke Menschen auf ein rettendes Organ, allein in Nordrhein-Westfalen rund 1.800. Die Zahl der tatsächlich realisierten Organspenden reiche bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken, so die Kammerversammlung.
Ein wesentliches Problem sieht die ÄKWL darin, dass viele Menschen ihre Entscheidung zur Organspende nicht dokumentiert haben. Angehörige müssten deshalb häufig in einer emotional belastenden Ausnahmesituation stellvertretend entscheiden. Dies führe nicht selten dazu, dass eine mögliche Organspende unterbleibe, obwohl die verstorbene Person ihr möglicherweise zugestimmt hätte. Eine positive Haltung zur Organspende könne nur dann wirksam werden, wenn sie auch verbindlich erfasst oder durch eine klare gesetzliche Regelung abgesichert sei.
Aufklärung und Register sollen Regelung begleiten
Gehle betonte, die Widerspruchslösung schränke die persönliche Entscheidungsfreiheit nicht ein: „Die Widerspruchslösung wahrt die Entscheidungsfreiheit jeder und jedes Einzelnen. Zugleich schafft sie Klarheit, entlastet Angehörige und legt die Verantwortung für die Entscheidung dorthin, wo sie hingehört: zu den Menschen selbst — zu Lebzeiten.“
Begleitend fordert die ÄKWL umfassende Aufklärung, niedrigschwellige Informationsangebote, ein verlässliches und leicht zugängliches Organspende-Register sowie gute organisatorische Strukturen in den Kliniken. Auch die geplante Ausweitung der Lebendorganspende, etwa durch Über-Kreuz-Spenden, begrüßt die Kammer. Darüber hinaus bezeichnete Gehle die Organspende ohne schlagende Herzen, sogenannte Non-Heart-Beating-Donors, als „wenigstens diskussionswürdig“. Dieses Verfahren werde von einigen Transplantationsmedizinern empfohlen und in mehreren Ländern bereits praktiziert, darunter Spanien, Österreich, die Niederlande, Belgien, die Schweiz und die USA.
