„Müllsammler“: Prozessauftakt verzögert sich Verhandlung gegen Nicolas T. verschiebt sich / Gutachten noch nicht fertiggestellt

Der Prozess gegen den "Müllsammler von Kinderhaus", hier bei einer seiner Kranbesetzungen, wird verschoben. (Archivbild: Bastian E.)
Der Prozess gegen den „Müllsammler von Kinderhaus“, hier bei einer seiner Kranbesetzungen, wird verschoben. (Archivbild: Bastian E.)

Die Verhandlung gegen Nicolas T., der durch zahlreiche Handlungen auch als „Müllsammler von Kinderhaus“ bekannt ist, muss verschoben werden. Das teilte das Amtsgericht Münster am Mittwoch mit. Eigentlich sollte der Prozess gegen den 59-Jährigen wegen verschiedener Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte am kommenden Montag beginnen.

Dieser Verhandlungstermin und zwei weitere können nicht eingehalten werden. Grund dafür: Das Sachverständigengutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten ist noch nicht abschließend fertiggestellt. Das Verfahren gegen den psychisch kranken Mann wurde daher vom Gericht ausgesetzt und wird „zu einem späteren Zeitpunkt neu terminiert werden“, wie ein Gerichtssprecher erklärte.

Die Staatsanwaltschaft Münster wirft dem Mann unter anderem vor, zwischen Ende Januar 2022 und Mitte April 2022 im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit seinen Nachbarn und der Entrümpelung seines Grundstücks, eine Nachbarin sowie eingesetzte Kräfte des Ordnungsamts der Stadt Münster und der Polizei mehrfach auf unterschiedliche Art und Weise beleidigt und bedroht zu haben. Auch soll Nicolas T. einer Nachbarin nachgestellt und gegen gerichtlich verfügte Kontakt- und Näherungsverbote verstoßen haben, durch die ihm untersagt war, jeglichen Kontakt zu den Nachbarn aufzunehmen. Ebenfalls muss sich der Mann aus Kinderhaus wegen weiterer Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Einsatzkräften der Polizei und Beleidigungen gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Münster verantworten. Diese soll er im Rahmen der Kranbesetzung Ende April an der Hermannstraße in Münster getätigt haben.

Nicolas T. war am Montag vergangener Woche festgenommen worden, nachdem er erneut eine Nachbarin bedroht hatte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Zuletzt hatte das Betreuungsgericht am Amtsgericht Münster entschieden, dass bei dem 59-Jährigen keine Voraussetzungen für eine zwangsweise Unterbringung gemäß PsychKG vorliegen.

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