Kinderhauser klettert vom Kran Mann verlässt Kran nach sieben Tagen / 58-Jähriger nach vorläufiger Festnahme wieder auf freiem Fuß

Kranbesetzer klettert runter und wird vorläufig festgenommen. (Foto: Michael Bührke)
Kranbesetzer klettert runter und wird vorläufig festgenommen. (Foto: Michael Bührke)

Der 58-Jährige, der sieben Tage auf einem Kran im Südviertel verbracht hat, hat heute den Kran verlassen und wurde zunächst vorläufig festgenommen.

Der Münsteraner war am vergangenen Mittwoch (27.04.) an der Hammer Straße auf einen Baukran geklettert und hatte mit seinem Handeln sowohl die Bauarbeiten stillgelegt als auch eine großräumige Sperrung der Straßen rund um die Örtlichkeit unabdingbar gemacht.

Am späten Mittag (13.30 Uhr) entschied der 58-Jährige den Kran freiwillig zu verlassen. Rettungskräfte empfingen ihn am Fuß des Krans. Nach einem kurzen Check-up nahmen Polizisten den Mann vorläufig fest. Es besteht Tatverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Hausfriedensbruchs.

(Foto: Michael Bührke)
(Foto: Michael Bührke)

Medienberichten zufolge konnte die Polizei den Mann allerdings nicht länger festhalten. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens. Ins Gefängnis komme er dafür allerdings nicht, berichtet ANTENNE MÜNSTER. Die Staatsanwaltschaft sehe keine Voraussetzungen dafür, einen Haftbefehl zu beantragen, da keine Fluchtgefahr bestehe.

Auch das städtische Gesundheitsamt sehe keinen Grund, den Müllsammler wegen Eigen- oder Fremdgefährdung in einer Klinik unterzubringen. Also bleibt er so lange auf freiem Fuß, bis ihm der Prozess gemacht wird.

(Aktualisiert: 17:05 Uhr)

 

Ein Kommentar

  1. Keine Eigen- oder Fremdgefährdung?! Wer in Münster Lust hat, einen Baukran zu besetzen, kann das folgenlos tun – das ist die Botschaft der Null-Bock-Behörden! Wenn es sich Müll-Messi Henning T. als nächstes ein paar Tage auf dem privaten Balkon eines Amtsleiters bequem macht – ob man dann auch nur dreiste Abwiegelungs-Floskeln hört?

    Anm.: Um die Persönlichkeitsrechte zu wahren, haben wir in diesem Kommentar den Nachnamen nachträglich gekürzt.

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