Sicherungsverwahrung für Kinderschänder Haftstrafen für fünf Angeklagte im Missbrauchskomplex von Münster

Die ersten Urteile im Missbrauchskomplex von Münster wurden am Morgen vor dem Landgericht gesprochen. (Foto: Thomas Hölscher)
Die ersten Urteile im Missbrauchskomplex von Münster wurden am Morgen vor dem Landgericht gesprochen. (Foto: Thomas Hölscher)

Im Missbrauchskomplex wurden am Morgen nach über 50 Verhandlungstagen vor dem Landgericht in Münster die Urteile gegen fünf Angeklagte verkündet. Der Haupttäter Adrian V. aus Münster muss für 14 Jahre ins Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Über 70 Zeugen wurden seit Prozessbeginn im November vor Gericht angehört, den missbrauchten Kindern blieb eine Aussage aufgrund der erdrückenden Beweislast erspart. Die schweren Missbrauchsfälle, für die sich die Angeklagten verantworten mussten, wurden gefilmt und über Netzwerke weiterverbreitet. Die Ermittler stellten rund 1200 Terabyte an Daten sicher. Gegen den 28 Jahre alten Kinderhauser Adrian V., der im Missbrauchsfall als Schlüsselfigur gilt, wurde eine 14-jährige Haftstrafe erhoben. Außerdem ordnete das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Drei weitere Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren müssen ebenfalls in Haft. Ein Mann aus Hannover wurde des Missbrauchs in vier Fällen schuldig gesprochen und geht für zehn Jahre ins Gefängnis. Ein Brandenburger muss wegen fünf Taten für elf Jahre und sechs Monate hinter Gittern. Dem dritten Angeklagten aus Hessen wurden sechs Taten zur Last gelegt. Er muss zwölf Jahre in Haft. Auch für diese Männer wurde die Sicherungsverwahrung angesetzt. Von allen Männern gehe eine Wiederholungsgefahr aus, so das Gericht. Mit den Urteilen folgten die Richter größtenteils der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Mutter von Adrian V. muss wegen Beihilfe zum Missbrauch für fünf Jahre ins Gefängnis. In ihrer inzwischen abgerissenen Gartenlaube in einer Kleingartenanlage in Kinderhaus hatten sich einige der schweren Missbrauchstaten zugetragen, von denen sie gewusst haben soll.

Immer wieder ermitteln die Behörden neue Verdächtige im Missbrauchskomplex, inzwischen sind es an die 50.  Sie sollen sich an insgesamt an rund 30 Kindern teils schwer vergangen haben. Auch die Lebensgefährtin von Adrian V. wird sich noch vor Gericht verantworten müssen. Sie soll davon gewusst haben, dass ihr Partner ihren heute elfjährigen Sohn mehrfach schwer missbraucht hatte. Laut der Staatsanwaltschaft Münster habe ihr Partner ihr den Missbrauch während eines gemeinsamen Urlaubs eingestanden, ohne dass die Mutter diese Beziehung beendete. Eine Verhandlung gegen einen 37-Jährigen aus Wuppertal steht noch aus. Er soll von dem Jungen Nacktbilder verlangt und diesen später schwer sexuell missbraucht haben.

In einer früheren Version des Artikels schrieben wir, dass rund 500 Terabyte an Daten sichergestellt wurden. Richtigerweise sind es inzwischen jedoch deutlich mehr, nämlich 1,2 Petabyte – das entspricht 1200 Terabyte. (Anm. d. Red.)

Hinweis:

Du hast in deiner Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt? Du bist aktuell davon betroffen oder kennst jemanden, der Hilfe benötigt? Dann findest du Informationen über Beratungsangebote und weitere Hilfen unter https://www.hilfeportal-missbrauch.de und beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" unter 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym).

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