Der Münsteraner Werner Szybalski ist einer der Sprecher der LEG-Mieter-Initiative und zudem vom Vorstand der LEG Immobilien AG in den konzernweiten Kundenbeirat berufen worden. Dennoch wurde er von der LEG verklagt. Der Grund: er hatte sich im vergangenen Sommer gegen die geforderte Mieterhöhung zum 1. September nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels in Münster am 1. April 2019 gewehrt. Laut neuestem Gerichtsbeschluss sieht die zuständige Amtsrichterin aus Münster aber keine Grundlage für diese Klage.
„Die Klage ist abweisungsreif, steht im Beschluss. Damit hat die Richterin sich in den für sie zentralen Punkten meiner Klageerwiderung angeschlossen. Die verlangte Mieterhöhung dürfte damit vom Tisch sein“, freut sich Werner Szybalski, der sich vor dem Amtsgericht Münster selbst vertrat, aber sich zuvor die Unterstützung seines Mieter-Schutzvereins gesichert hatte.
Auch im zweiten strittigen Punkt, ob die Freiflächen der LWL-Klinik an der Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße als öffentliche Grünflächen zu werten seien, folgte die Richterin der Argumentation Szybalskis: „Die verschiedenen Einrichtungen des Landschaftsverbandes und damit natürlich auch die sie umgebenden Freiflächen der ehemaligen Provinzial-Heilanstalt Marienthal sind natürlich im öffentlichen Besitz. Sie stehen aber nicht der Bevölkerung zur freien Verfügung, weshalb sie im Sinne des Mietspiegels der Stadt Münster als private Flächen und nicht als öffentliche Grünflächen zu werten sind.“
Zudem verneinte die Amtsrichterin in ihrem Beschluss, dass ein Aufschlag von fünf Prozent auf die Miete wegen „guter Wohnlage . . . gerechtfertigt“ sei. „Auch bei Berücksichtigung des unmittelbaren Wohnumfelds (Infrastruktur, Umweltbelastungen . . .)“ sei die Wohnlage „mittel, nicht gut. Sie ist üblich für den erweiterten Innenstadtbereich.“ Auch darauf hatte Szybalski hingewiesen, der direkt vor seinem Fenster nicht nur die Einmündung mit Zufahrt zum Germania Campus, sondern auch fünf Kraftfahrzeugfahrspuren auf der Grevener Straße hat.
Da nach Feststellung des Amtsgerichtes der ortsübliche Mietzins für Szybalskis Wohnung unterhalb der Quadratmetermiete liegt, die er tatsächlich seit 13 Jahren zahlt, ist die Mieterhöhung wohl nicht durchsetzbar. „Ich bin sehr froh, dass ich mich auch vor Gericht gegen die LEG-Mieterhöhungsforderung gewehrt habe. Der zu erwartende Ausgang ermutigt mich natürlich, nun auch in den anderen – zumindest gefühlten – Ungerechtigkeiten, wie zum Beispiel die Nebenkostenabrechnungen, mich bis hin zum Gerichtsentscheid zu wehren. Dies kann ich grundsätzlich allen Mieter*innen empfehlen“, so Werner Szybalski.
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