„Den Mut finden, sich zu wehren“ Vier Prozesse, vier Siege der LEG Mieterinitiative in eineinhalb Jahren

Mieterin Ursula Schmidt (re.) wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die LEG. Sie wurde dabei von (v.l.) Werner Szybalski (LEG-Mieterinitiative), Susanne Grimme (Mieterbund Münsterland) und dem Anwalt Paul Demel unterstützt. (Foto: Lothar Hill)
Mieterin Ursula Schmidt (re.) wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die LEG. Sie wurde dabei von (v.l.) Werner Szybalski (LEG-Mieterinitiative), Susanne Grimme (Mieterbund Münsterland) und dem Anwalt Paul Demel unterstützt. (Foto: Lothar Hill)

Vor gut eineinhalb Jahren gründete Werner Szybalski die LEG-Mieterinitiative in Münster. Neben unzähligen nachbarschaftlichen Beratungen und vielen Informationsständen und -versammlungen in LEG-Wohnkomplexen standen Mitglieder der Initiative auch schon vier Mal vor Richtern des Amtsgerichts. Jedes Mal hatte der Vermieter geklagt – jedesmal gingen die Mieter als Gewinner aus den Amtsgerichtsverfahren.

„Es gab ein Urteil zugunsten eines Mieters, einen Vergleich, der praktisch alle Forderungen der Mieterin anerkannte und zweimal zog die LEG die Klage zurück. Vier Gerichtsverfahren – vier Erfolge. Mehr geht nicht“, zeigte sich Werner Szybalski vergangene Woche über den jüngsten Erfolg von Ursula Schmidt aus der kleinen Bahnhofstraße in Münster sehr zufrieden. Der 73-jährigen Münsteranerin, die seit 1972 in der Wohnung lebt, war direkt mit der Gründung der Mieterinitiative von der LEG fristlos die Wohnung gekündigt worden. Ursula Schmidt wurde Gründungsmitglied der Initiative und wehrte sich mit Unterstützung des neuen Vereins, der ihr den engagierten Rechtsanwalt Paul Demel besorgte. „Ich hoffe, dass auch andere Mieter den Mut finden, sich zu wehren“, so Schmidt.

Im Gerichtsstreit zwischen Ursula Schmidt und der LEG kamen verschiedene Dinge zusammen: Neben der Wohnung der Mieterin war ein Haus abgerissen worden, weshalb Ursula Schmidt die Miete gemindert hatte, denn der Baustellenlärm raubte ihr und ihren Nachbarn die Nerven. Zudem gab es eine Mieterhöhung für eine Modernisierung, die nie abgeschlossen wurde, und auch die Nebenkostenabrechnungen stimmte nicht. Es wurden der Mieterin Kosten in Rechnung gestellt, die im Mietvertrag von 1972 nicht aufgeführt sind.

Anfang 2019 kündigte die LEG ihr die Wohnung fristlos, falls sie die gekürzte und erhöhte Miete nicht innerhalb einer Woche zahlen würde. Ursula Schmidt lieh sich Geld, überzog ihr Konto und beglich die Forderungen unter Vorbehalt. Ursula Schmidt wendete sich auch an den Mieterbund und ihr Anwalt reichte eine Gegenklage beim Amtsgericht Münster ein. Nun der Vergleich, der laut Paul Demel „98 Prozent der Forderungen von Frau Schmidt erfüllt“. Die LEG zahlt ihrer Mieterin 4.148,13 Euro zurück und die Dachrinnenreinigung muss Ursula Schmidt auch nicht zahlen. Ebenfalls wird die Modernisierungs-Mieterhöhung nicht fällig. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die LEG.

2 Kommentare

  1. Ich frage mich , wozu Ihre Mieterinitiative da ist ? Ich habe , wie ich meine , eine korrekte Frage per Mail an Sie gestellt . Antworten Sie nicht darauf ? Wollen Sie erst eine Mitgliedschaft in Ihrem Verein und wollen Sie damit Geld verdienen ? Dann ist Ihre Initiative völlig überflüssig . Nichts für ungut meine Damen und Herren .

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