
Im Vorfeld der für Samstag angekündigten rechten Demonstration in Münster hat das Verwaltungsgericht Münster am Mittag einen Eilbeschluss veröffentlicht, der das Vorgehen der Polizei bei der vorangegangenen Versammlung am 5. Juli stützt. Hier hatte die Polizei den Aufzug auf der Hafenstraße für gute drei Stunden gestoppt, weil Teilnehmer in geschlossener Formation marschierten und zahlreiche Fahnen trugen – ein Bild, das nach Einschätzung der Behörde einem „paramilitärischen Auftreten“ glich.
Diese Bewertung wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt. Wie das Gericht in einer Medienmitteilung erklärt, sei das Auftreten der Teilnehmer bei der Demo am 5. Juli „objektiv geeignet“ gewesen, Militanz zu symbolisieren und den Eindruck von Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Das äußere Erscheinungsbild habe andere Bürger eingeschüchtert, heißt es in dem Beschluss. Grundlage der Entscheidung war laut Gericht eine summarische Prüfung des vorhandenen Bildmaterials der Polizei.
Beschränkungen am Samstag möglich
Der Anmelder der für Samstag geplanten Demo hatte versucht, mit einem Eilantrag gegen eine entsprechende Beschränkung der Polizei vorzugehen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Besonderes Augenmerk gilt bei der morgigen Versammlung der Verwendung von Fahnen. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, verwies das Gericht auf die rechtliche Möglichkeit, das Tragen einer Vielzahl im Wesentlichen gleichartiger Fahnen zu beschränken. Entscheidend sei die „Gesamtwirkung“ auf die Öffentlichkeit. Die Polizei kündigte an, das Erscheinungsbild der Fahnen am Samstag genau zu prüfen.
Ehemaliger Vorsitzender der NDP verstorben
Der frühere Bundesvorsitzende der NPD Udo Voigt ist am Donnerstag verstorben. Er führte die inzwischen verbotene Partei von 1996 bis 2011 und galt als eine der Schlüsselfiguren für das ideologische und personelle Zusammenrücken militanter Neonazis mit der NPD – auch nach deren Umbenennung in „Die Heimat“. „Wir müssen uns wohl darauf einstellen, dass die Nazis ihren Aufmarsch am Samstag in Münster auch nutzen werden, um Udo Voigt zu gedenken“, heißt es vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ auf seinem Instagram Account. „Für ihn gilt das gleiche wie für Siegfried Borchardt: Es gibt nichts, was dieser Nazi der Welt hinterlassen hat, was ein Gedenken rechtfertigen würde.“
Gegenprotest ausgeweitet
Die Route des Demonstrationszugs der Gegendemonstrierenden wurde nach Angaben der Polizei in einem Kooperationsgespräch am 16. Juli erweitert. Wie am Mittag bekannt wurde, führt diese demnach vom Ludgerikreisel weiter über die Hammer Straße und Nebenstraßen bis zur Friedrich-Ebert-Straße. Diese Strecke werde nicht dauerhaft, sondern nur während des Aufzugs gesperrt.
(Update, 14:25 Uhr) – Wir haben noch die Abschnitte zum Tod des ehem. NPD Chefs Voigt ergänzt, sowie den Hinweis der Polizei auf der erweiterte Route des Gegenprotestes.
