
Online-Shops mit deutschem Namen, einer .de-Adresse und professionell gestalteten Seiten können den Eindruck erwecken, von einem Unternehmen in Deutschland betrieben zu werden. Tatsächlich können die Anbieter ihren Sitz jedoch in China haben. Für Kunden wird das häufig spätestens dann relevant, wenn die bestellte Ware nicht den Erwartungen entspricht und zum China-Shop zurückgeschickt werden soll.
„Auf den ersten Blick sehen viele dieser Shops seriös und vertraut aus. Erst nach der Bestellung stellen Kunden dann fest, dass der Anbieter seinen Sitz weit außerhalb Europas hat und eine Rückgabe kompliziert oder teuer wird“, erklärt Tobias Buller-Langhorst, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW Westfalen-Münsterland.
Wie der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland in einer Medienmitteilung erklärt, können neben qualitativen Mängeln an der gelieferten Ware vor allem Reklamationen und Rücksendungen Schwierigkeiten bereiten. Muss eine Bestellung nach China zurückgeschickt werden, können die Versandkosten den Wert der Ware übersteigen.
Mehrere Merkmale können Hinweise geben
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine Checkliste mit Merkmalen zusammengestellt, die Hinweise auf solche Shops geben können. Ein einzelner Punkt reicht demnach häufig nicht aus, um festzustellen, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht. Der Verband empfiehlt deshalb, mehrere Angaben zu überprüfen. Dazu gehört zunächst das Impressum. Dort können sich Hinweise auf den tatsächlichen Unternehmenssitz finden. Eine deutsche Internetadresse allein bedeutet dagegen nicht, dass ein Unternehmen auch in Deutschland ansässig ist.
Besonders relevant können die Bedingungen für Widerruf und Rücksendung sein. Als Warnzeichen nennt der HDE unter anderem eine Rücksendeadresse in China oder das Fehlen einer deutschen Rücksendeadresse, obwohl der Shop den Eindruck erweckt, in Deutschland ansässig zu sein. Bei sperrigen Produkten können die Kosten für den Rückversand nach Angaben des Verbandes 60 Euro oder deutlich mehr betragen und in Einzelfällen sogar den Warenwert übersteigen.
Auf Lieferzeiten und Sprache achten
Als weitere mögliche Anhaltspunkte nennt der HDE ungewöhnlich lange Lieferzeiten, beispielsweise von zehn bis 30 Tagen, Hinweise auf einen Versand aus Übersee oder eine mögliche Zollabwicklung. Auch holprige Formulierungen, Grammatikfehler oder widersprüchliche Angaben in Datenschutzerklärungen, Widerrufshinweisen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen können demnach auffällig sein. Einen genaueren Blick empfiehlt der Verband zudem bei den Zahlungsmöglichkeiten. Vorsicht sei geboten, wenn ausschließlich Kreditkarte, Vorkasse oder Kryptowährungen angeboten würden. Zahlungsmethoden mit Käuferschutz könnten bei Streitigkeiten bessere Möglichkeiten bieten.
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Auch Bewertungen direkt auf der Seite eines Händlers sollten nach Empfehlung des HDE nicht die einzige Informationsquelle sein. Stattdessen könne es helfen, außerhalb des Shops nach Erfahrungen anderer Kunden zu suchen, etwa mit dem Namen des Anbieters in Verbindung mit Begriffen wie „Erfahrungen“ oder „Rücksendung“. Wenige Erfahrungsberichte oder eine erst seit kurzer Zeit bestehende Internetseite könnten weitere Warnsignale sein – insbesondere, wenn sich ein Anbieter als traditionsreiches deutsches Unternehmen präsentiert.
Nicht jeder problematische Anbieter ist ein Fake-Shop
Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland unterscheidet die beschriebenen Anbieter ausdrücklich von klassischen Fake-Shops, bei denen nach der Bezahlung überhaupt keine Ware geliefert wird. Demnach gibt es auch Anbieter, die Bestellungen tatsächlich verschicken, ihre Herkunft und die Bedingungen für Rückgaben aber nicht ausreichend transparent machen. „Entscheidend ist die Frage: Wer steht tatsächlich hinter dem Shop und wohin müsste ich die Ware im Fall einer Rückgabe schicken? Wenn diese Angaben unklar sind oder die Rücksendeadresse in China liegt, ist Vorsicht angebracht“, sagt Buller-Langhorst.
Aus Sicht des Handelsverbandes hat das Problem auch Auswirkungen auf den Wettbewerb. „Verbraucher sollten deshalb aufmerksam prüfen, bei wem sie bestellen. Gleichzeitig müssen Verstöße konsequent verfolgt werden, damit sich solche Geschäftsmodelle nicht weiter ausbreiten und der Wettbewerb nicht zulasten der heimischen Händler verzerrt wird“, so Buller-Langhorst.
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