Warnung vor Online-Fake-Shops Was tun, wenn man auf ein Schwindelangebot hereingefallen ist?

Achtung vor Fake-Shops im Internet. (Foto: momius / stock.adobe.com)
Achtung vor Fake-Shops im Internet. (Foto: momius / stock.adobe.com)

Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Auch in der Vorweihnachtszeit werben Online-Shops mit verlockenden Angeboten. Doch hier ist Vorsicht angesagt. Die Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops.

Werden begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kundenaugen vor einer Bestellung besonders wachsam sein. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen. „Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzusehen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

„Es gibt auch in Münster regelmäßig Verbraucher, die Bestellungen aufgegeben und bezahlt haben und keine Ware erhalten“, erklärt Mechthild Schneider von Verbraucherzentrale NRW in Münster auf Anfrage unserer Redaktion. „In aller Regel handelt es sich um Markenware, meist Fernsehgeräte, iPads oder Smartphones, die zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Wenn wir die Anbieter anschreiben, kommt die Post zurück oder wir erhalten keine Reaktion. Daher kann nicht oft genug vor einer Vorkasse bei unbekannten Unternehmen gewarnt werden.“

Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte bei der Polizei angezeigt werden. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Fake-Shops vor einer Bestellung zu erkennen sind und was zu getan werden kann, wenn man auf ein Schwindelangebot hereingefallen ist.

Alle Angaben prüfen

Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf- Unternehmens weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vorkasse

Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Onlinehändlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden meistens erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann diese noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab

Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Onlinebestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Außerdem sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Das geht übrigens auch online.

Weitere Informationen zu den Erkennungszeichen von Fake-Shops unter www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops

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