Ab Montag: „Lockdown light“ Weitere Einschränkungen angekündigt / Stadt Münster bittet um Mithilfe bei der Kontaktverfolgung

Bis Sonntag dürfen Gastronomiebetriebe noch öffnen, danach gilt bis Ende November auch für sie ein "Lockdown light". (Foto: Michael Bührke)
Bis Sonntag dürfen Gastronomiebetriebe noch öffnen, danach gilt bis Ende November auch für sie ein „Lockdown light“. (Foto: Michael Bührke)

Die Bundesregierung will die ansteigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen in den Griff bekommen. Am Mittwoch verständigte sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder auf weiterführende Maßnahmen, die ab Montag (2. November) mit einem „Lockdown light“ bundesweit bis Ende November greifen.

Im Einzelnen bedeutet das: In der Öffentlichkeit sind nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet. Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Kinos oder Schwimmbäder werden geschlossen. Das gilt auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb. Profisport darf im November ohne Zuschauer stattfinden. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Gastronomiebetriebe werden ab Montag für den restlichen Monat geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen bleiben geöffnet, der Groß- und Einzelhandel ebenfalls. Allerdings darf sich pro Geschäft nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind verboten, Ausnahmen dürfen nur für notwendige Zwecke wie beispielsweise zwingende Dienstreisen gemacht werden. Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Feiern von Personengruppen auch im privaten Raum sind inakzeptabel.

Um eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern, seien diese Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung absolut notwendig, so die Kanzlerin. Nach zwei Wochen sollen diese überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Merkel kündigte außerordentliche Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe an. So sollen bis zu 75 % der Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat ersetzt werden. Hierfür soll es keine besonderen Nachweispflichten geben. Laut Bundeskanzlerin Merkel stehe die Kontaktnachverfolgung als wichtigstes Instrument der Pandemiebekämpfung derzeit nicht mehr zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung Münster bittet daher um Mithilfe bei der Kontaktverfolgung. „Das Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck an der Aufgabe, die Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und zu warnen“, betonte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer am Mittwoch. „Wegen der Vielzahl der Neuinfektionen entstehen dabei aber kaum noch vermeidbare Verzögerungen.“ Derzeit sind in Münster 60 Corona-Scouts allein mit dieser Aufgabe befasst, 40 weitere sollen hinzukommen. Auch eine mögliche Verstärkung durch Kräfte der Bundeswehr wird geprüft. 

Die Stadtverwaltung bittet Betroffene, die ein positives Testergebnis erhalten haben, sich von den städtischen Webseiten einen Meldebogen herunterzuladen, diesen mit Angaben zu Kontaktpersonen auszufüllen und per Mail an das Gesundheitsamt zurückzusenden. Neben der Reduzierung persönlicher Kontakte auf ein Minimum werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich weiter strikt an die bekannten Basis-Regeln zur Infektionsvermeidung zu halten: mindestens 1,50 Meter Abstand, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, häufiges Lüften von Innenräumen und häufiges Händewaschen.

In Münster gibt es aktuell (28.10.20) 329 Infektionsfälle bei einer Inzidenz von 85,3.

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