Lockdown: Sehr sehr ruhige Ostern Verlängerung des Lockdowns bis 18. April / Strenge Kontaktbeschränkungen an Ostern

Zusätzlich zur Lockdown-Verlängerung wurde für Ostern eine „erweiterte Ruhezeit“ vereinbart. (Symbolbild: Pexels)
Zusätzlich zur Lockdown-Verlängerung wurde für Ostern eine „erweiterte Ruhezeit“ vereinbart. (Symbolbild: Pexels)

Der Lockdown geht – wie zu erwarten war – erneut in die Verlängerung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten nun bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Montag. Für Ostern gelten weitreichende Kontaktbeschränkungen.

„Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Insbesondere durch die hohe Verbreitung der deutlich ansteckenderen Covid-19-Variante B.1.1.7 herrsche nun wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Das bedeute, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich sei, wie es in dem Beschlusspapier heißt.

Die Lockdown-Verlängerung mit den bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.

Notbremse gezogen

Nach den Beratungen vom Montag, die bis tief in die Nacht dauerten, waren sich Bund und Länder sich einig: Die in der MPK vom 3. März vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen müsse nun konsequent umgesetzt werden. Im Klartext heißt das: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen dann wieder zurückgenommen werden.

Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.

„Wir bleiben zu Hause“ an Ostern

An Ostern gilt eine „erweiterte Ruhezeit“, so die offizielle Formulierung. So wurden für die Zeit Gründonnerstag bis Ostermontag weitergehende Kontaktbeschränkungen beschlossen. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, werden jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt und Außengastronomie wird, wo sie bereits öffnen durfte, während der fünf Tage geschlossen. Supermärkte haben in der Zeit nur am Karsamstag geöffnet. Mit dieser strengen Kontaktreduzierung soll das exponentielle Wachstum der dritten Welle durchbrochen werden.

Weitere Vereinbarungen

Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

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