Stadt sperrt Aasee-Wiese Erneute Verschärfung der Regeln ist Ausdruck einer Null-Toleranz-Strategie

An den kommenden Wochenenden wird die Aasee-Wiese abends gesperrt. (Archivbild: Thomas Hölscher)
An den kommenden Wochenenden wird die Aasee-Wiese abends gesperrt. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Nach den Ausschreitungen an der Aasee-Wiese am vergangenen Wochenende reagiert die Stadt unter anderem mit einer vorübergehenden Sperrung dieses Bereiches. Außerdem werde man weitere verkehrliche Anordnungen im Umfeld des Aasees vornehmen, heißt es dazu in einer städtischen Pressemeldung.

Die Stadtverwaltung wird hierzu eine entsprechende Verfügung erlassen. Diese ermöglicht an den kommenden Wochenenden ab 21:00 Uhr ein Verweilverbot im Bereich Aasee-Wiese Weseler Straße bis zur Bastion an der Annette-Allee. Die neue Regelung gilt freitags und samstags zwischen 21:00 und 6:00 Uhr und vorerst bis zum 18. Juli. Ausdrücklich ausgenommen vom Verweilverbot sind die Flächen der ansässigen Gastronomie.

Im markierten Bereich gilt nachts das Verweilverbot. (Grafik: Stadt Münster)
Im markierten Bereich gilt nachts das Verweilverbot. (Grafik: Stadt Münster)

„Es braucht wirksame Maßnahmen und klare Botschaften in Richtung der gewaltbereiten Personengruppen. Die eingetretene Lage muss möglichst schnell bereinigt werden“, begründet Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer die Entscheidung. Hierzu stehe die Stadt im engen Austausch mit der Polizei. Der Ablauf des letzten Wochenendes, bei dem es in der Nacht von Freitag auf Samstag zu Ausschreitungen gekommen war, „erzwinge weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe Menschenansammlungen in diesem Bereich und ein erneuter Gewaltausbruch verhindert werden sollen“, so Heuer weiter.

Neben dem Verweil- und Glasverbot wird auch zur Vermeidung weiterer erheblicher Müllmengen das Grillen eingeschränkt oder, wo nötig, komplett untersagt. Laute Musik ist nicht gestattet. Außerdem werden einige Wege am Aasee werden Freitag- und Samstagabend gesperrt. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei Münster werden die Maßnahmen durchsetzen, die auch auf Basis der Coronaschutzverordnung beschlossen wurden.

Die städtischen Allgemeinverfügungen sind im Stadtportal einzusehen.

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