Noch keine „Bundesnotbremse“ für Münster Inzidenz am Sonntag mit 98,6 unterhalb des Grenzwertes / In Bus, Bahn und Taxi gilt in NRW ab sofort FFP2-Maskenpflicht / Notbremse für Münster frühestens am Freitag

Keine Ausgangssperre und ohne negativen Test in Geschäfte: Weil Münster heute eine Inzidenz von 98,6 hat, greift die "Bundesnotbremse" noch nicht. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Keine Ausgangssperre und ohne negativen Test in Geschäfte: Weil Münster heute eine Inzidenz von 98,6 hat, greift die „Bundesnotbremse“ noch nicht. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Weil die Inzidenz für Münster heute unterhalb des Grenzwertes liegt, müssen Geschäfte und Einrichtungen in Münster noch nicht geschlossen werden und auch noch keine Ausgangssperre verhängt werden.

Es scheint fast so, als warten in Münster alle gebannt auf eine Zahl, die täglich neu von den Behörden gemeldet wird. Denn die Inzidenz hat eine Auswirkung auf unseren Alltag und für viele auch auf ihre Arbeit, seitdem der Bundestag in dieser Woche das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen hat. Demnach droht die „Bundesnotbremse“, wenn die Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen überschritten wird. Nun bewegte sich dieser Wert in Münster gerade in den letzten Tagen immer knapp um diesen Grenzwert herum, am heutigen Sonntag ist er laut Meldung der Bezirksregierung auf 98,6 gesunken.

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer äußerte sich zur neuen Lage: „Gut, dass die Inzidenz in unserer Stadt aktuell gesunken ist und damit die Voraussetzung für neue Verschärfungen nicht gegeben ist. Wir sollten uns aber nichts vormachen: Münster balanciert seit Tagen auf dem Schwellenwert, es kann auch bald anders ausgehen.“ Frühestens am kommenden Freitag, sollten die vom RKI täglich gemeldeten Inzidenzwerte ab Montag wieder über 100 steigen, wäre die Notbremse für Münster möglich.

Auch wenn die Beschränkungen des Bundes wie Ausgangssperre oder Schließung von Geschäften nach dieser Meldung nun doch nicht schon ab Montag für uns gelten, weist die Stadt Münster darauf hin, dass die Coronaschutzverordnung des Landes NRW weiter gilt. Und die ist erst kurz vor diesem Wochenende mal wieder leicht verändert worden. Eine wesentliche Neuerung darin: Ab sofort gilt für Fahrgäste von Bus, Bahn und Taxi eine FFP2-Maskenpflicht! Dafür entfällt die Pflicht, für das Betreten von Geschäften, Museen und anderen Einrichtungen ein negatives Testergebnis vorzulegen.

Heuer appelliert dennoch an die Test-Bereitschaft der Münsteraner: „Der Krisenstab wird sich die Entwicklung in den nächsten Tagen anschauen. Heute appelliere ich an die Bürger, auch ohne entsprechende Pflichten das kostenlose Testangebot in Münster weiterhin maximal zu nutzen. Das ist ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung.“ Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich in Schulen und Kitas vorläufig nichts ändert.

Zusammengefasst gelten für die Bürgerinnen und Bürger in Münster ab Montag also wieder folgende Regeln:

  •  Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt entweder für Angehörige des eigenen Haushalts plus 1 Person eines weiteren Haushalts oder für insgesamt bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten.
  • Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, Zutritt nur mit Maske.
  • Im weiteren Handel ist ein Einkauf nach Terminbuchung möglich, je 1 Kunde auf 40 Quadratmeter. Ein negatives Testergebnis muss nicht vorgelegt werden. Zutritt nur mit Maske.
  • Sport ist im Freien bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis 14 Jahre ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.
  • Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten etc. ist nach Terminbuchung und mit Maske möglich (innen 1 Besucher pro 20 Quadratmeter). Achtung: viele Museen und Einrichtungen sind unabhängig davon ab Montag wieder geschlossen, wie das LWL-Museum für Kunst und Kultur, das LWL-Museum für Naturkunde und der Botanische Garten.

 

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