
Die Stadt Münster verschärft zum kommenden Jahreswechsel erneut die Sicherheitsvorkehrungen in der Altstadt. Wie schon in den vergangenen zwei Jahren gilt auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt in der Silvesternacht ein komplettes Feuerwerksverbot. Zwischen dem 31. Dezember 2025 um 22 Uhr und dem 1. Januar 2026 um 4 Uhr ist dort weder das Abbrennen oder Abschießen noch das Mitführen von Pyrotechnik erlaubt.
Hintergrund sind wiederholte Verletzungen und gefährliche Situationen, die in der dicht besuchten Altstadt durch unvorsichtigen Umgang mit Böllern und Raketen entstanden sind. Besonders rund um Mitternacht zieht es traditionell viele Feiernde auf die beiden Plätze. Die räumliche Enge macht es laut Stadt schwer, ausreichend Sicherheitsabstände einzuhalten – ein Risiko, das angesichts unsachgemäß gezündeter Feuerwerkskörper immer wieder zu Verletzungen geführt hat. Zusätzlich soll die historische Bausubstanz der Fassaden am Prinzipalmarkt und Domplatz geschützt werden.
Für den Rest der Stadt schlägt Wolfgang Heuer freiwilligen Verzicht aufs Böllern vor
„Noch lässt der Gesetzgeber die Silvester-Böllerei als Ausnahme vom allgemeinen Verbot zu. Bis es hier Bewegung gibt, kann jeder Einzelne die Böllerei einschränken oder ganz darauf verzichten und so einen Beitrag für Umwelt und Sicherheit leisten“, verweist Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer auf die bundesweite Debatte um das Pro und Contra zum Silvesterfeuerwerk.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird in der Innenstadt das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Um die Sicherheit zu erhöhen, dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor es durch das Anzünden zu gefährlichen Situationen kommt. Zur Gefahrenabwehr können die KOD-Streifen auch dort eingreifen, wo keine Pyrotechnik-Verbotszone besteht.

