Münster überschreitet Corona-Grenzwert Neue Allgemeinverfügung greift ab Montag 0:00 Uhr / Zwei Gaststätten geschlossen

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gelten ab kommender Woche weitere Einschränkungen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gelten ab kommender Woche weitere Einschränkungen. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Die 7-Tage-Inzidenz in Münster liegt inzwischen bei über 35 auf je 100.000 Einwohnenden (49,2). Daher hat die Stadt Münster heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag um 0:00 Uhr in Kraft tritt. Für das Gebiet der Stadt Münster gilt damit die Gefährdungsstufe 1 gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung.

Laut einer Mitteilung der Stadt Münster bedeutet dies im Einzelnen: Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig. An Festen (ohnehin nur aus herausgehobenem Anlass) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen. Bei Veranstaltungen muss immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.

Sollten die Zahlen wieder sinken, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Aufhebung der Allgemeinverfügung. Diese werden erst dann außer Kraft gesetzt, nachdem der entsprechende Grenzwert über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, so die Stadt Münster. Wegen des derzeitigen Infektionsgeschehens sei für Münster jedoch auch eine zeitnahe Verschärfung der Auflagen möglich. „Wir stehen unmittelbar am 50er Grenzwert. Wird dieser überschritten, folgen weitere Maßnahmen insbesondere bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im öffentlichen Raum wie den Haupteinkaufsstraße“, betont Wolfgang Heuer, Leiter des städtischen Corona-Krisenstabs.

Zwei Restaurants geschlossen

In der vergangenen Nacht führte das Ordnungsamt zahlreiche Kontrollen in der Gastronomie der Innenstadt durch und stellte dabei zahlreiche Verstöße fest. In 12 von 20 wurden Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung bekannt. Anzeigen und Bußgelder sind die Folge. Zwei Restaurants auf der Rothenburg wurden wegen „erheblicher Hygiene- und Sicherheitsmängel (unter anderem fehlender Spuckschutz, nicht eingehaltener Mindestabstand, fehlerhafte Kontaktlisten, mangelhafte Luftzirkulation, keine Desinfektionen von Gebrauchsgegenständen, fehlende Desinfektionsmittel)“ mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres geschlossen. Nach Angaben des Ordnungsamtes habe sich die Geschäftsführung uneinsichtig und agressiv gezeigt. Auch seien Mitarbeiter der Restaurants vom Betreiber nicht über die Infektionen von vier Kollegen informiert worden.

Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel mahnt: „Die Spielregeln der Coronaschutzverordnung sind den Gastronomen seit langer Zeit bekannt. Wir appellieren an die Einhaltung der Vorgaben – und werden diese konsequent kontrollieren.“

5 Kommentare

  1. Das ist ein Hammer mit dem Mocca dor Und das die Leute auch noch renitend waren ist die Höhe. Schade für die ordentlichen Gastronomen.

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