Zwei weitere Corona-Todesfälle Starker Anstieg der Neuinfektionen / Krisenstab: "Bitte ziehen auch Sie weiter mit"

In Zusammenhang mit dem neuartigen Corona hat es in Münster zwei weitere Todesfälle gegeben. (Archivbild: Thomas Hölscher)
In Zusammenhang mit dem neuartigen Corona hat es in Münster zwei weitere Todesfälle gegeben. (Archivbild: Thomas Hölscher)

In Münster hat es in dieser Woche zwei weitere Todesfälle gegeben, die in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus stehen. Die Stadt Münster meldete zudem 61 Neuinfektionen seit gestern und rechnet mit einem Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz.

Ein an COVID-19 erkrankter Patient (Jahrgang 1932) ist am Freitag nach intensivmedizinischer Betreuung in einem münsterschen Krankenhaus gestorben. Eine Vorerkrankung der Lunge habe nicht bestanden, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Außerdem ist bei einer in dieser Woche gestorbenen Bewohnerin (Jahrgang 1923) des Altenheims Friederike-Fliedner-Haus im Kreuzviertel eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt worden. So sind seit Ende März insgesamt 15 mit dem Coronavirus infizierte Personen aus Münster verstorben. 

Im Friederike-Fliedner-Haus wurden neben sieben bereits bekannten nun weitere Infektionen unter den Bewohnern nachgewiesen. Damit erhöht sich die Zahl auf aktuell dreizehn Infizierte. Auch zwei Mitarbeitende seien betroffen, heißt es. Die deutlich gestiegene Zahl an Neuinfektionen sei aber in der Hauptsache weiterhin auf Ansteckungen in jüngeren Jahrgängen (80er und 90er) zurückzuführen. Auch seien zahlreiche Infektionen bei der Deutschen Hochschule der Polizei gemeldet worden, die allerdings Personen aus dem gesamten Bundesgebiet betreffen.

„Ich gehe davon aus, dass der vom Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) berechnete Inzidenz-Grenzwert von 35 zu Samstag deutlich überschritten wird“, erklärte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer am Nachmittag. Sollte dieser Fall eintreten, tritt am Montag um 0 Uhr eine Allgemeinverfügung der Stadt Münster in Kraft.

Das bedeutet:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen (ohnehin nur aus herausgehobenem Anlass) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.
  • Bei Veranstaltungen muss immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.

“Steigen die Zahlen weiter, wird es weitere Verschärfungen geben, etwa eine Maskenpflicht in den Einkaufsstraßen“, erklärt Wolfgang Heuer weiter. „Dabei ist die Einhaltung der bekannten Schutzregeln die beste Antwort auf die derzeitige Entwicklung. Die Mitarbeitenden der Stadt, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen werden ihren Beitrag leisten, dass niemand Angst vor den kommenden Wochen haben muss. Aber bitte ziehen auch Sie weiter mit“, richtet Heuer einen dringenden Appell an die Münsteraner.

Corona-Hotline der Stadt Münster: 0251 / 492-1077 und corona@stadt-muenster.de

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