
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr 122 von Patienten vermutete Behandlungsfehler bestätigt. Insgesamt wurden 721 entsprechende Gutachten erstellt. In 90 Fällen führte ein festgestellter Fehler nachweislich zu einem gesundheitlichen Schaden.
Bei insgesamt 102 der bestätigten Behandlungsfehler war bei den Versicherten ein gesundheitlicher Schaden entstanden. In 90 dieser Fälle konnte nach Angaben des Medizinischen Dienstes ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden nachgewiesen werden. Zusätzlich zu den 721 Gutachten verfasste der Medizinische Dienst 262 erklärende Stellungnahmen für Versicherte.
Mehr bestätigte Fehler als im Vorjahr
Wie der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe in einer Medienmitteilung erklärt, erwies sich damit bei 17 Prozent der begutachteten Fälle der von den Patienten geäußerte Verdacht auf einen Behandlungsfehler als berechtigt. Im Vorjahr waren bei 727 untersuchten Fällen 104 Behandlungsfehler bestätigt worden, wie der Medizinische Dienst damals mitgeteilt hatte. Damit stieg die Zahl der bestätigten Fehler bei nahezu gleichbleibender Zahl der Begutachtungen um 18; die Quote erhöhte sich von 14,3 auf 17 Prozent. Wurde ein Fehler festgestellt, hatte dieser in 74 Prozent der Fälle auch einen Gesundheitsschaden zur Folge.
„Es ist deshalb wichtig, diese Vorwürfe unabhängig zu untersuchen“, sagt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Denn so wird das Vertrauen in das Gesundheitssystem gestärkt, weil der Patient sieht, dass es eine neutrale Begutachtung seines Verdachts gibt.“
Die meisten Vorwürfe betreffen stationäre Behandlungen
68 Prozent der untersuchten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf stationäre Behandlungen. Knapp ein Drittel betraf ambulante Behandlungen. Jeder dritte Vorwurf richtete sich gegen Chirurgen und Orthopäden. Auf zahnärztliche, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlungen entfielen 17 Prozent. Elf Prozent der Vorwürfe betrafen die Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe, neun Prozent die Innere Medizin. In acht Prozent der Fälle wurde eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung in einem Pflegeheim oder Krankenhaus beanstandet.
Behandlungsfehler laut Medizinischem Dienst selten
Der Medizinische Dienst ordnet die Zahlen zugleich in das gesamte Behandlungsgeschehen ein. Bundesweit werden nach seinen Angaben jährlich etwa 20 Millionen Patienten stationär in Kliniken behandelt, hinzu kommen etwa ebenso viele ambulante Behandlungen in Krankenhäusern. Die Zahl der ambulanten Behandlungen in Arztpraxen liegt demnach um ein Vielfaches höher. Vor diesem Hintergrund bezeichnet der Medizinische Dienst Behandlungsfehler als seltenes Ereignis.
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