Lockerungen in Sicht? Corona-Gipfel: Was die Bund-Länder-Beratungen für Münster bedeuten

Möglicherweise dürfen ab kommender Woche weitere Geschäfte öffnen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Möglicherweise dürfen ab kommender Woche weitere Geschäfte öffnen. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Bis kurz vor Mitternacht zogen sich gestern die Bund-Länder-Beratungen zu den neuen Corona-Regeln hin. Das Ergebnis klingt wesentlich komplizierter als bisher, da es eine Reihe von Wenn-Dann-Bedingungen gibt. Aktuell berät sich noch der Landtag in Düsseldorf. Wenn die NRW-Landesregierung den neuen Beschluss 1:1 übernimmt, sind ab Montag auch in Münster weitere Lockerungen möglich. Wir haben schon mal versucht herauszufinden, was das für uns in Münster bedeuten könnte.

Ein wesentlicher Baustein sind Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen sollen, sozusagen eine stufenweise Öffnung mit eingebauter Notbremse. Weil die Werte in Münster in den letzten Wochen besser waren als in den meisten anderen Großstädten und auch als in den meisten Landkreisen in NRW, wäre hier theoretisch mehr möglich als anderswo. Ob das vor Ort bei uns wirklich so umgesetzt wird, ist aber noch ungewiss. So warnte Oberbürgermeister Markus Lewe heute Morgen in einem Interview bei den Kollegen von Antenne Münster erneut: „Die Pandemie ist nicht zu Ende“. Die Möglichkeit der Lockerungen müsse jetzt Ansporn sein, sich weiterhin an die geltenden AHA-L Regeln und das Tragen von Schutzmasken zu halten. „Je besser wir das hinkriegen, desto besser werden voraussichtlich auch die Rahmenbedingungen sein, sodass wir großzügiger in Öffnungen reingehen können.“

Grundsätzlich wird der bestehende Lockdown bis zum 28. März verlängert – damit hat wohl jeder längst gerechnet. Aber ab Montag (8. März) soll es weitere Lockerungen geben. So werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet und können wieder öffnen – mit entsprechenden Hygienekonzepten und engen Vorgaben zur Anzahl der Besucher im Verhältnis zur Ladengröße. Über die seit letzten Montag geöffneten Frisör-Salons sollen weitere „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen dürfen – gemeint sind damit sicher Tätowier- und Nagel-Studios, Fußpflege und dergleichen. Im gleichen Atemzug nennt der Beschluss übrigens auch die Flug- und Fahrschulen, die unter Auflagen ab Montag wieder loslegen dürfen.

(Grafik: Bundesregierung)
(Grafik: Bundesregierung)

Weitere Öffnungen sollen davon abhängig gemacht werden, wie sich das Infektionsgeschehen jeweils vor Ort entwickelt. Darunter fällt die Öffnung des weiteren Einzelhandels und der Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten sowie der Gedenkstätten. Außerdem soll „kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen“ ermöglicht werden, wenn die Werte stimmen. Die sollen erfüllt sein, wenn im Land oder in der Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht wird. Da liegt Münster seit Wochen landesweit vorne, aber abseits vom Münsterland erfüllen die meisten Städte und Landkreise in NRW die Werte nicht. Daher sollten wir besser abwarten, was von der Landesregierung und der Stadt Münster noch an Entscheidungen kommt.

Ganz zufrieden ist OB Markus Lewe mit den Neuerungen nicht, wie er im Interview mit Antenne Münster verriet: „Was mir fehlt, sind intelligente Schutzmaßnahmen“, betonte er und spielt hier unter anderem auf digitale Möglichkeiten der Nachverfolgung an. So sei im Verwaltungsrat beispielsweise schon über die Nutzung der Luca-App diskutiert worden. Auch vermisse er „intelligente Vorgaben, wie man mit Schnelltests Zugänge zu Kultur und Gastronomie schaffen kann.“

Für das weitere Vorgehen hält der Oberbürgermeister die alleinige Orientierung an den Inzidenzwerten für nicht klug. „Wir haben immer gesagt, dass die Härte der Maßnahmen damit zu rechtzufertigen ist, dass wir einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens verhindern wollen.“ Daher sei für ihn eine weitere Kennzahl wichtig – nämlich aus den Krankenhäusern. Diese müsse sich an den belegten Intensivbetten und Beatmungsplätzen orientieren. „Da sind wir Gott sei Dank so weit, dass wir eine deutlich entspanntere Lage haben, als das vor ein paar Wochen noch war.“ Konkrete Aussagen über Lockerungen und Öffnungen wollte Lewe am Morgen noch nicht treffen und sprach eine mögliche Hürde an. Der in der Nacht gefasste Beschluss sieht für etwaige Lockerungen nämlich vor, dass der Inzidenzwert über einen gewissen Zeitraum nicht ansteigen darf, auch wenn er unter den geltenden Grenzwerten liegt. In Münster gibt es derzeit immer wieder leichte Anstiege.

Ein weiterer Baustein soll neben der Ausweitung der Impfkapazitäten die „Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen“ sein, um das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen. So sollen Beschäftigte in Schulen und der Kinderbetreuung sowie Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten, Unternehmen sollen ihren Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Zudem soll pro Woche ein kostenloser Test in einem Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht werden. Das bestehende Testangebot auf dem Markt wird durch kostengünstige Selbsttests erweitert.

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