Keine Sonderregelung für Münster Ab Montag gelten neue Regeln der Corona-Schutzverordnung für NRW: mehr Kontakte möglich, Zoo- und Museumsbesuch oder Shoppen aber nur mit Termin

Der Einzelhandel darf ab kommenden Montag wieder öffnen, aber auch in Münster gilt nach der Corona-Schutzverordnung: Shoppen nur mit Termin. (Archivbild: Lissel)
Der Einzelhandel darf ab kommenden Montag wieder öffnen, aber auch in Münster gilt nach der Corona-Schutzverordnung des Landes: Shoppen nur mit Termin. (Archivbild: Lissel)

Nachdem die Bund-Länder-Beratungen am späten Mittwochabend so einige Lockerungen vom Lockdown in Aussicht stellten, hat heute das Land NRW die gültige Corona-Schutzverordnung angepasst. Daraus ergeben sich so einige Möglichkeiten, aber trotz der besseren Inzidenzwerte keine Sonderregelung für Münster. Kritisiert wird, dass die Vorgaben für das „Termin-Shopping“ im Einzelhandel kompliziert und wenig ertragreich sind.

Das inzwischen wohl berühmteste DIN-A4-Papier der Woche ließ gestern noch einige hoffen, dass in Münster ab nächsten Montag einiges mehr möglich sein könnte, als in anderen Städten Nordrhein-Westfalens. Dem erteilte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer nun in einem Interview mit Antenne Münster eine deutliche Absage: „Anders als andere Bundesländer hat sich NRW entschieden, den Inzidenzwert des ganzen Landes als Maßstab zu verwenden. Und das heißt: nicht der günstige in Münster sondern der etwas weniger günstige Wert von NRW bildet die Grundlage für die neue Verordnung.“

Heuer reibt sich dabei vor allem daran, dass private Kontakte wieder in gößeren Gruppen möglich sind: „Bisher hatte ich gedacht, dass gerade im privaten Bereich die Infektionen ihre Ursache finden. Dass ausgerechnet die Kontaktmöglichkeiten da gelockert werden, das überrascht mich etwas. Das hätte ich nicht gemacht.“ Er hätte sich lieber einfachere Lösungen und weitere Lockerungen im Sport oder bei der Kultur gewünscht. Tatsächlich erscheint es etwas umständlich, dass ab Montag für alles mögliche ein Termin gemacht werden muss: für den Besuch von Zoos und Museen ebenso wie für den Einkauf von Schuhen und Bekleidung. Das setzt die Kunden womöglich unnötig unter Druck: Wer für das Shoppen einen dieser exklusiven Termine gebucht hat, wird sich dann wohl kaum noch trauen, den Laden mit leeren Händen zu verlassen.

IHK Nord Westfalen enttäuscht von NRW-Verordnung

Auch der Handel ist mit der Lösung nicht zufrieden. So wertet die IHK Nord Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung als „zusätzliches Hindernis für eine Öffnung des Einzelhandels“. Anders als im Bund-Länderbeschluss festgelegt, verlangt die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen nicht nur, dass an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz stabil unter 50 liegt, sondern setzt zusätzlich eine sinkende Tendenz voraus, um auch ohne Terminvereinbarung die Geschäfte betreten zu können. „Damit geht das Land über den gemeinsamen Beschluss hinaus, statt die enthaltenen Öffnungsoptionen eins zu eins umzusetzen“, zeigte sich IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer enttäuscht. Denn die nun zusätzlich geforderte sinkende Tendenz sei aktuell nirgendwo erkennbar. Die IHK dringt weiter darauf, die Spielräume zur Öffnung des Handels ab Montag zu nutzen, die der Bund-Länder-Beschluss von Mittwoch den einzelnen Ländern lasse.

Übersicht über die Änderungen ab Montag

Hier haben wir auf dem bekannten DIN-A4-Blatt aus den Bund-Länder-Beratungen die Spalte mit den Regelungen hervorgehoben, die ab Montag in NRW und somit auch in Münster gelten.
Hier haben wir auf dem bekannten DIN-A4-Blatt aus den Bund-Länder-Beratungen die Spalte mit den Regelungen hervorgehoben, die ab Montag in NRW und somit auch in Münster gelten.

Hier die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht
Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen
Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Mehr zum Thema: die komplette Corona-Schutzverordnung für NRW vom 5. März 2021

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert