Glasverbot am Aasee zum 1. Mai Am 1. Mai wird ab dem Vorabend (30. April, 18 Uhr) das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen verboten, wie auch an Christi Himmelfahrt (Vatertag) und Fronleichnam

Fast zwei Sommer lang verhängte die Stadt ein durchgängiges Glasverbot am Aasee, in diesem Jahr nur an Feiertagen wie dem 1. Mai. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Fast zwei Sommer lang verhängte die Stadt ein durchgängiges Glasverbot am Aasee, in diesem Jahr nur an Feiertagen wie dem 1. Mai. (Archivbild: Thomas Hölscher)

In den letzten beiden Jahren hatte die Stadt Münster im Sommer an den Aaseewiesen ein monatelanges Glasverbot in den Abend- und Nachtstunden verhängt. Das wird es dauerhaft in diesem Jahr nicht mehr geben, aber ein auf ausgewählte Feiertage beschränktes Verbot wird nun erneut via Allgemeinverfügung umgesetzt: Am 1. Mai (Montag) ist das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen und Trinkgefäßen aus Glas demnach ganztägig auf den Flächen am alten Aasee im Bereich der Bastion, der Aasee-Terrassen sowie bis zum Bereich an den „Giant Pool Balls“ untersagt. Das Verbot gilt bereits am Vorabend (30. April, Sonntag) ab 18 Uhr.

Als Konsequenz aus schweren Ausschreitungen im Mai und Juni 2021 bestand dort fast zwei Sommer lang ein Glasverbot. Vor allem jüngere Personengruppen hatten zuvor – insbesondere an und zu Feiertagen – diesen Grünbereich zu ausgiebigen Gelagen und nächtlichen Partys mit erhöhtem Alkoholgenuss genutzt, die zu einer extremen Verschmutzung des Geländes führten. Die damals in der Folge befristeten Allgemeinverfügungen zeigten nach Auffassung des Ordnungsamtes Wirkung: Deutlich weniger Glasbruch wurde in den Grünanlagen festgestellt, das Verletzungsrisiko entsprechend minimiert. Da sich die Stadt Münster zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 als „abfallvermeidende Stadt“ zu gelten, der Aasee überdies als Naherholungsgebiet verstanden wird, „muss sichergestellt werden, dass Menschen, Tiere und nicht zuletzt die Natur ausreichend geschützt werden“, so Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. „Das Glasverbot ist daher die geeignete Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr, die sich im Laufe der letzten Jahre leider als erforderlich erwiesen hat.“

Neben dem 1. Mai ist auch zu Christi Himmelfahrt (Vatertag) und Fronleichnam mit einem besonders hohen Personenaufkommen ebenda zu rechnen. Das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Trinkgefäßen aus Glas ist dann ganztägig und an den jeweiligen Vorabenden ab 18 Uhr untersagt.

Neben den Einsatzkräften des Ordnungsamtes sind an diesen Tagen auch Teams der Polizei, der Abfallwirtschaftsbetriebe (awm), von „Voll ist Out“, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, sowie Security-Kräfte und das THW präventiv wie kontrollierend unterwegs. Darüber hinaus wird am Hiltruper See zum 1. Mai ein Sicherheitsdienst vertreten sein, der Kommunale Ordnungsdienst unterstützt bei entsprechendem Bedarf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert