Ab heute gelten die neuen Tempo 30-Schilder Es gibt keine Übergangsfristen bei der Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit

Auch der lange Straßenverlauf von Münzstraße über Bült bis Mauritzstraße wird eine Tempo 30-Zone. (Foto: Thomas Hölscher)
Auch der lange Straßenverlauf von Münzstraße über Bült bis Mauritzstraße wird eine Tempo 30-Zone. (Foto: Thomas Hölscher)

Achtung: in dieser Woche wurden die neuen Tempo 30-Schilder in der Innenstadt Münster aufgestellt, die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ab heute! Neun Straßen sind betroffen, die Hammer Straße allerdings nur nachts von 22 bis 6 Uhr.

Wie lässt sich der Verkehrslärm, die Hauptlärmquelle in Münsters Stadtgebiet, zum Wohle der Anwohnerinnen und Anwohner reduzieren? Das fragten sich die Stadtväter und -mütter und sie bekamen ihre Antwort im „Lärmaktionsplan für Münster“: unter anderem mit der Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten Straßenabschnitten in der Innenstadt. Zum 1. Februar hat die Stadt die Geschwindigkeitsreduzierung nun auf neun Strecken umgesetzt. Dafür wurden über 100 Straßenschilder aufgestellt, die auf die neue Regelung hinweisen. Außerdem sollen die Ampelschaltungen an die neue Geschwindigkeit angepasst werden.

Auf allen hier grün markierten Straßen gilt jetzt Tempo 30. (Grafik: Stadt Münster)
Auf allen hier grün markierten Straßen gilt jetzt Tempo 30. (Grafik: Stadt Münster)

Auf unsere Nachfrage wies die Pressestelle der Stadt darauf hin, dass es keine Übergangsfristen bei der Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit in den neuen Tempo 30-Abschnitten gibt. Schließlich sei der Lärmschutz für Anwohner ein wichtiges Anliegen, daher sollten die Verkehrsteilnehmer vom ersten Tag an ihren Mitmenschen zuliebe Tempo 30 einhalten. Andererseits räumt Sigrid Howest vom Presse- und Informationsamt ein, dass sich die neuen Regeln erst einmal einspielen müssen. Sie vermutet, dass „die Kollegen und Kolleginnen von der Verkehrsüberwachung die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben mit ‚freundlicher Strenge‘ im Blick behalten“. Dies bestätigt Angela Lüttmann vom Polizeipräsidium Münster: die Polizei wird „sicherlich nicht direkt zu Beginn“ die Geschwindigkeit in den neuen Tempo 30-Zonen kontrollieren, aber „auf Dauer auch diese Örtlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der Geschwindigkeit im Blick“ haben. Also, liebe Autofahrer: gewöhnt euch lieber gleich dran!

Und das sind die Abschnitte, für die ab sofort nur noch mit Tempo 30 gefahren werden darf:

  • Aegidiistraße (die gesamte Strecke von „Am Stadtgraben“ bis „Aegidiikirchplatz“)
  • Moltkestraße (die gesamte Strecke von „Weseler Straße“ bis „Ludgeriplatz“)
  • Wolbecker Straße (im Abschnitt von der Kreuzung „Hohenzollernring“ bis „Bremer Straße“)
  • Nordstraße / Am Kreuztor (der gesamte Verlauf von „Wichernstraße“ bzw. „Melchersstraße“ bis zur Einmündung in die „Bergstraße“ beim Buddenturm)

sowie eine ganze Reihe von Straßen in der näheren Umgebung des Hauptbahnhofs, nämlich:

  • Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (von „Hafenstraße“ bis „Wolbecker Straße“)
  • Schorlemer Straße / Herwarthstraße (von „Engelenschanze“ bis „Von-Steuben-Straße“)
  • Engelstraße (von „Hafenstraße“ bis „Engelenschanze“)

Außerdem der gesamte Verlauf der wichtigen Verbindung zwischen Schlossplatz und Mauritztor, nämlich die Straßen

  • Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße

und schließlich die

  • Hammer Straße im Abschnitt von „Geiststraße“ bis „Ludgeriplatz“, allerdings nur im Zeitraum von 22 – 6 Uhr.

Auf ihrer Homepage stellt die Stadt eine Karte zur Verfügung, in die man bequem hineinscrollen kann, und in der alle neu mit Tempo 30 ausgeschilderten Straßen deutlich hervorgehoben sind.

Auch wenn hier sowieso meistens Stau ist: die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nun auch auf der Wolbecker Straße zwischen Hansaplatz und Bremer Straße. (Foto: Thomas Hölscher)
Auch wenn hier sowieso meistens Stau ist: die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nun auch auf der Wolbecker Straße zwischen Hansaplatz und Bremer Straße. (Foto: Thomas Hölscher)

Beschlossen hat der Rat der Stadt Münster den Lärmaktionsplan im Dezember 2017, erarbeitet wurde er unter Federführung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Der Plan weist die lauten Bereiche in der Stadt aus, analysiert die Lärmquellen und benennt Maßnahmen für Verbesserungen. Neben der Tempo-30-Regelung für besonders belastete Straßenabschnitte gehören auch der Einbau von lärmminderndem Asphalt, verbesserte Ampelschaltungen im ganzen Stadtgebiet, die weitere Förderung des Radverkehrs und der Einbau von Schallschutzfenstern zum Maßnahmenpaket. Bis Ende September 2019 sind nun Messungen geplant, mit denen festgestellt werden soll, wie sich die Tempo-Verringerung auf 30 Stundenkilometer auf den Verkehr, auf die Lärmbelastung und auf die Belastung der Luft mit Schadstoffen auswirkt. Wenn die Daten ausgewertet worden sind, werden sie voraussichtlich in etwa einem Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt.

Informationen zum Lärmaktionsplan und zu der Einführung von Tempo 30 mit einer Karte, auf der die betroffenen Straßenabschnitte gekennzeichnet sind, gibt es im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/umwelt. 

Ein Kommentar

  1. Guten Tag, kein Problem mit Tempo 30 in der Innenstadt und an gefählichen Stellen. Aber das Thema Lärmschutz ist ein Witz. Mit allen meinen Fahrzeugen ( Auto u. Motorrad ) muß ich im ersten Gang fahren um die 30 km/h nicht zu überschreiten. Mit Lärmschutz hat das nichts zu tun. Grüße. P.S. Wann gibt es endlich ausgewiesene Parkplätze für Motorräder und Roller in Münster ? Muß man denn ins Parkhaus fahren, wie einer Ihrer Mitarbeiter behauptet. Soll ich samstags zum Parkhausday einladen, so 3000 Bikes dürfe kein Problem sein. Ein Feiertag für Ihre Aufschreiber, alle Autos stehen draußen.

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