Ab dem kommenden Monat werden im Stadtbereich zusätzliche Geschwindigkeits-Beschränkungen auf Tempo 30 eingeführt. Betroffen sind neun Straßenzüge innerhalb des Innenstadt-Rings.
„Gemäß Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG hat die Stadt Münster als Ballungsraum die Aufgabe, den Lärm von relevanten Straßen sowie den von Industrie und Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm zu kartieren und darauf aufbauend einen Lärmaktionsplan aufzustellen“, schreibt die Stadt Münster in ihrem Stadt-Portal. Diese Lärmkartierung des Straßenverkehrs wurde vorgenommen, auf deren Basis der Lärmaktionsplan der 2. Stufe erarbeitet und im Dezember 2017 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. Ein darin enthaltener Maßnahmenkatalog wird zurzeit umgesetzt.
Ein Teil davon ist die Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf einigen Straßenabschnitten im Innenstadtbereich der Stadt. Betroffen sind ab dem 1. Februar:
- Aegidiistraße (Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz)
- Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße (Schlossplatz bis Eisenbahnstraße)
- Moltkestraße (Weseler Straße bis Ludgeriplatz)
- Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (Hafenstraße bis Wolbecker Straße)
- Schorlemer Straße / Herwarthstraße (Engelenschanze bis Von-Steuben-Straße)
- Engelstraße (Hafenstraße bis Engelenschanze)
- Hammer Straße (Geiststraße bis Ludgeriplatz, nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr)
- Wolbecker Straße (Hohenzollernring bis Bremer Straße)
- Nordstraße / Am Kreuztor (Wichernstraße bis Bergstraße)
In den letzten Jahren hat die Stadt Münster viele Maßnahmen umgesetzt, die zu einer Verringerung der Lärmbelastungen beitragen sollen, wie beispielweise das Errichten von Lärmschutzwänden, der Ausbau des Radverkehrs sowie die Nutzung von „Flüsterasphalt“ bei der Erneuerung von Straßenbelägen. Der Lärmaktionsplan soll weiter fortgeschrieben und im Sommer fertiggestellt werden.
(Aktualisiert: 23. Januar 2019, 21:41 Uhr)
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Alles wunderbar mit dem Tempo 30, keine Frage. Aber warum gibt es so unterschiedliche Uhrzeiten?
Bin heute am Freitag dem 13.11.2020 von Kinderhaus über Coerde Richtung Schiffahrter Damm gefahren. Auf dem Schild unter der 30 stand da bis 17 Uhr. In Coerde hat es komischerweise geblitzt. Was gilt denn da? etwa andere Uhrzeiten? Wenn dem so ist, wird das Bußgeld eben bezahlt – aber ich sehe es als ….. Bitte einheitliche Regelung oder Tempo 30 generell ohne irgendwelche abweichenden Uhrzeiten. Der Blick auf das Verkehrsgeschehen geht dabei so ziemlich verloren. Wo liegt da der Fokus bei der Planung?