„Zur Missachtung der Auflagen aufgerufen“ Polizei Münster untersagt Pro-Palästina-Versammlungen am 17. und 18. November / Update

Auch im Rahmen dieser Demonstration am 21. Oktober kam es zu Anzeigen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Auch im Rahmen dieser Demonstration am 21. Oktober kam es zu Anzeigen. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Die Polizei Münster hat am Mittwoch die für den 17. und 18. November geplanten Pro-Palästina-Versammlungen untersagt. Grund hierfür seien wiederholte Verstöße gegen polizeiliche Auflagen bei den fünf vorangegangenen Veranstaltungen, die maßgeblich durch die Einflussnahme des Anmelders geprägt waren, heißt es hierzu in einer Medienmitteilung.

Gemäß dem Versammlungsgesetz kann eine Versammlung untersagt werden, wenn ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet, beispielsweise durch Straftaten, und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf erklärte die Entscheidung ihrer Behörde und betonte dabei die Ernsthaftigkeit, mit der das Grundrecht auf friedliche Versammlung behandelt wird. Sie unterstrich, dass die Eskalation von Gewaltbereitschaft und wiederholten Straftaten seitens der Teilnehmenden, die polizeilichen Anweisungen missachten und Widerstand leisten, die öffentliche Sicherheit gefährdet habe. Infolgedessen sei das Verbot als notwendige Maßnahme getroffen worden.

Pflichten für Versammlungsleiter

Bereits bei der ersten Versammlung wurde der Anmelder in Gewahrsam genommen, da er verbotene Parolen skandierte. In den Folgeversammlungen agierte er weiterhin als faktischer Versammlungsleiter, lenkte die Versammlung und schürte emotionale Reaktionen bei den Teilnehmenden. Die Polizeipräsidentin betonte, dass Versammlungsleiter die gesetzliche Verpflichtung haben, für einen friedlichen Verlauf zu sorgen, und wer dieser Pflicht nicht nachkommt, die Grenzen des Versammlungsrechts überschreitet. Aufgrund der nachweislichen Einflussnahme des Anmelders auf die Teilnehmenden reichte ein Ausschluss seiner Person aus der Versammlung als milderes Mittel nicht aus.

Aufrufe über Social Media

Während der Versammlungen wurden wiederholt israelfeindliche Parolen mit strafrechtlicher Relevanz skandiert und das Existenzrecht des Staates Israels verneint. Die eingesetzten Polizeibeamten erstatteten in 24 Fällen Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Sechs Personen wurden festgenommen, in zehn Fällen wurden Gegenstände sichergestellt, und 22 Platzverweise wurden ausgesprochen. Polizeiliche Ermittlungen ergaben zudem Hinweise darauf, dass die Organisation Palästina Antikolonial, für die der Anmelder auftritt, möglicherweise mit der verbotenen Samidoun-Vereinigung in Verbindung steht. Die Ermittlungen dazu dauern an. Seit dem 9.11.2023 wird über soziale Netzwerke bundesweit zur Teilnahme an beiden Versammlungen sowie zur Missachtung der polizeilichen Auflagen aufgerufen.

(Update, 17. Oktober, 18:30 Uhr) – Das Verwaltungsgericht Münster hat das polizeiliche Verbot von zwei Pro-Palästina-Versammlungen am 17. und 18. November am Nachmittag des 17. aufgehoben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert