Wer muss wann Winterreifen auf seinem Fahrzeug haben?

Ist euer Auto gut gerüstet für den Winter? (Foto: CC0)
Ist euer Auto gut gerüstet für den Winter? (Foto: CC0)

Winterreifen sind durch entsprechende Symbole gekennzeichnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht betrifft alle Kraftfahrzeuge. Nicht nur Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse sondern auch Motorräder und Roller müssen umgerüstet werden.

Winterreifen sind zwingend vorgeschrieben bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und bei Eis- und Reifglätte. Bei „normalen“ Straßenverhältnissen – auch in der Winterzeit – sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Nur muss bedacht werden, dass die Fahrt bei trockenen Straßenverhältnissen begonnen wird und man von Schnee und Eis überrascht werden kann. „Dann darf die Fahrt ohne Winterbereifung nicht fortgesetzt werden“, betont Polizeisprecher Andreas Bode.

Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches. Sie krallen sich mit ihren beweglichen und scharfen Einschnitten auf der Profiloberseite (Lamellen) fester in den glatten und matschigen Untergrund, als es der beste Sommerreifen kann. Der Bremsweg auf Schnee ist dafür ein eindrucksvoller Beweis. Aus Tempo 50 steht ein Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern. Mit Sommerreifen erst knapp 10 Meter später.

Aber auch bei Nässe befähigen die größeren Profilrillen in der Lauffläche von Winterreifen eine bessere Ableitung des Regenwassers auf der Straße. Das „Aufschwimmen“ des Reifens auf dem Wasser wird verhindert und der direkte Kontakt zur Fahrbahn bleibt gewährleistet. Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben.

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug mir Reifen fährt, die nicht die Kennzeichnung „M+S“ oder die „Schneeflocke“ als Symbol haben, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der vorschriftswidrigen Bereifung zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, ist ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister vorgesehen.

 

 

 

Für Fragen und weitere Informationen stehen die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Münster unter der Telefonnummer 0251 275-1450 zur Verfügung.

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