Wann gibt es eigentlich Hitzefrei?

(Foto: Symbolbild/lizenzfrei)
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„HITZEFREI!“ Schülerinnen und Schüler rennen freudestrahlend aus dem Gebäude – dieses schöne Bild kennt jeder. Bei Hitze sehnen sich alle nach verkürztem Unterricht. Denn bei diesen Temperaturen fällt das Denken und Lernen meist schwer. Ausgerechnet jetzt, passend zum Schulstart in NRW am Mittwoch (12. August), steigt das Thermometer im gesamten Regierungsbezirk Münster Tag für Tag konstant auf deutlich über 30 Grad. So stellt sich mit dem ersten Schultag sofort auch die Frage, ob es den Schülerinnen und Schülern wetterbedingt überhaupt zuzumuten ist, am Unterricht teilzunehmen.

Bei welcher Temperatur gibt es Hitzefrei?

Hitzefrei gibt es, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt ist. Als Anhaltspunkt gilt die 27 Grad Marke. Ist die Temperatur im Klassenraum höher als 27 Grad, darf die Schulleitung Hitzefrei geben. Unter einer Raumtemperatur von 25 Grad gibt es allerdings keinen verkürzten Unterricht.

Wer entscheidet darüber?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin, ob der Unterricht verkürzt wird. Das hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung in einem Runderlass festgelegt. Explizite Hitzefrei-Gesetze gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.

Wer bekommt Hitzefrei?

Nur Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) erhalten Hitzefrei. Für die Sekundarstufe II (Oberstufe) gilt diese Regelung nicht. Im Einzelfall können auch Oberstufenschülerinnen und -schüler vom Unterricht befreit werden, wenn bei ihnen zum Beispiel Kreislaufbeschwerden vorliegen oder ein Hitzestau droht. Grundsätzlich gilt aber für alle: Den Lehrkräften soll bewusst sein, dass bei hohen Temperaturen die Schülerschaft nur vermindert leistungsfähig ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Gerade in Zeiten von Corona sollte auch das für die Schülerschaft verpflichtende Tragen von Masken als Mund- und Nasenschutz in die Überlegungen, ob Hitzefrei gegeben wird, miteinbezogen werden. „An besonders heißen Tagen sollten zum Beispiel auch möglichst keine Klassenarbeiten geschrieben werden“, empfiehlt das Dezernat für den Bereich Schulrecht bei der Bezirksregierung Münster zudem.

Was sollten Eltern tun?

Ein Tipp für die Eltern: „Achten Sie an den Tagen besonders darauf, dass Ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Geben Sie ihren Kindern am besten eine Extra-Flasche Wasser mit“, rät die Schulabteilung der Bezirksregierung Münster weiter.

Wie sieht es mit der Betreuung aus?

Die Betreuung der Kinder wird von der Schule gewährleistet. Eltern müssen sich darüber keine Sorgen machen. Denn die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei Hitzefrei zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. „Die Schulleitungen müssen bei Hitzefrei auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagesbetrieb vorliegt oder ob die örtlichen Busse fahren,“ heißt es dazu bei der Bezirksregierung Münster.

Die entsprechenden Vorschriften zum Thema „Hitzefrei“ finden Sie unter unter diesem Link.

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