Viele Stecker-PV-Anlagen angemeldet Stadtnetze Münster: Mehr Registrierungen im ersten Halbjahr 2023 als im gesamten Jahr 2022

Stecker-PV-Anlagen sind auch in Münster auf dem Vormarsch. (Symbolbild: Kindel Media / Pexels)
Stecker-PV-Anlagen sind auch in Münster auf dem Vormarsch. (Symbolbild: Kindel Media / Pexels)

Im Zuge der Energiewende nutzen immer mehr Menschen in Münster die Sonnenkraft. Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits 274 Stecker-PV-Anlagen ans örtliche Stromnetz angeschlossen – mehr als im gesamten Jahr 2022, in dem es 221 solcher Anlagen waren. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Auswertung des lokalen Netzbetreibers Stadtnetze Münster hervor.

Stecker-PV-Anlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen, sind Photovoltaikmodule, die einfach per Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden können. Mit einer Leistung von bis zu 600 Watt erzeugen diese kleinen PV-Anlagen ausschließlich Strom für den eigenen Bedarf, zum Beispiel für den Kühlschrank oder den Fernseher. Dadurch sinken die Gesamtstromkosten, da weniger Strom vom Energieversorger bezogen werden muss. Die Kleinanlagen speisen keinen Strom ins öffentliche Netz ein. Dank der einfachen Montage, beispielsweise an Balkonbrüstungen, können auch Mieterinnen und Wohnungseigentümerinnen ganz einfach auf Ökostrom umsteigen.

Derzeit müssen Stecker-PV-Anlagen noch beim örtlichen Netzbetreiber sowie im bundesweiten Marktstammdatenregister angemeldet werden, und es muss ein neuer Stromzähler – ein Zwei-Richtungszähler – installiert werden. Doch der Gesetzgeber plant Vereinfachungen. Seit Beginn des Jahres 2023 sind Photovoltaikmodule bereits von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem kommenden Jahr sollen die Kleinanlagen auch mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker angeschlossen werden können, anstelle des bisherigen fest verschraubten Wieland-Steckers. Zudem soll die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt angehoben werden, und die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt.

Die Stadtnetze Münster begrüßen die Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie: „Der Wegfall bürokratischer Hürden kommt allen zugute: dem Klima durch mehr Ökostrom, den Anlagenbetreibern, die schneller zu ihrem eigenen Sonnenstrom gelangen, und den Netzbetreibern wie uns, da Kapazitäten frei werden für größere Bausteine der Energiewende“, sagt Franz Süberkrüb, Geschäftsführer der Stadtnetze Münster. Der Boom stellt die Stadtnetze als lokalen Netzbetreiber jedoch vor Herausforderungen. Denn die solare Energieausbeute steigt nicht proportional zur Anzahl der neu installierten PV-Anlagen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils 10 Megawatt PV-Leistung hinzugefügt. Im Jahr 2021 waren dafür knapp 600 Anlagen erforderlich, während es 2022 über 1.000 waren. Dies führt zu einer hohen Arbeitsbelastung für die Netzbetreiber und gelegentlich zu Wartezeiten für Anlagenbetreiber.

Eine Entbürokratisierung wäre daher auch für Betreiber größerer PV-Anlagen vorteilhaft, heißt es bei den Stadtnetzen. Für solche Anlagen sind weiterhin umfangreiche technische Prüfungen erforderlich. Der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass das bestehende Stromnetz die zusätzliche Energie aufnehmen kann.

(Update, 20. Juli, 18:47 Uhr) – Im Artikel heißt es, die Kleinanlagen speisen keinen Strom ins öffentliche Netz ein. Das ist nicht ganz korrekt. Auf Nachfrage merken die Stadtwerke Münster hierzu an: „Die Anlagen können einspeisen, erzeugen aber in der Regel „nur“ ausreichend Strom für den Hausgebrauch. Das ist selbstverständlich aber auch abhängig davon welche (Dauer-)Verbraucher im jeweiligen Haushalt angeschlossen sind (z.B. Kühlschrank, Ladegeräte, Stand-by). Dabei handelt es sich allerdings um sehr geringe Mengen bzw. wenige Kilowattstunden. Für eine vergütete Einspeisung wäre ein Zählertausch und ein entsprechendes Messkonzept erforderlich. Das würde dann aber wiederum den „Plug&Play“-Grundgedanken der Stecker-PV-Anlagen (die angeführte Einfachheit) ad absurdum führen.

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