Unfall mit Kind? Immer die Polizei rufen

(Symbolbild: CC0)
(Symbolbild: CC0)

2015 hat die Polizei Münster 107 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kindern aufgenommen, 96 Unfälle mit verletzten Kindern, davon erlitten 16 Kinder schwere Verletzungen.

Im Straßenverkehr sind Kinder auf die Vorsicht und die besondere Aufmerksamkeit von uns Erwachsenen angewiesen. Kinder sind nicht in der Lage, den Verkehr richtig einzuschätzen. Sie sind neugierig, spontan, erfinderisch und wollen ihre Welt entdecken. Gefahren und Folgen erkennen sie noch nicht, das Gefahrenbewusstsein entwickelt sich erst ab dem 4. Lebensjahr.

Unfallforschungen haben ergeben, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr bei einem Verkehrsunfall die Frage nach eigenen Verletzungen häufig verneinen, erst recht, wenn sie von dem anderen Unfallbeteiligten selbst oder einer anderen fremden Person am Ort des Geschehens befragt werden. Die Kinder sind stark erschrocken, sehen manches Mal bei sich, begründet oder unbegründet, einen Teil der Verantwortung für den Unfall und wollen einfach nur eines: nach Hause – zu Mama und Papa.

Richtiges Verhalten für die Unfallbeteiligten oder Zeugen unmittelbar nach dem dramatischen Ereignis bewahrt Kinder unter Umständen vor Folgeschäden: Ruhe bewahren! Mit dem Kind sprechen, beruhigen und nicht allein lassen – bitte keine unnötige Nähe erzwingen – Kinder neigen häufig zu Distanz zu Fremden.

Verständigt immer die Polizei oder den Rettungsdienst, wenn ein Kind angefahren wurde. Auch bei scheinbar unverletzten Kindern ist immer eine Übergabe an die Polizei oder an Sanitäter aus oben angegebenen Gründen notwendig, die dann mit den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen Angehörigen Kontakt aufnehmen.

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