Unbeschwert Karneval feiern ohne Auto Verkehrswacht Münster e. V.: „Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht. Das gilt nicht nur im Alltag, sondern auch an den närrischen Tagen“

Wenn sich die Jecken mit Promille ans Steuer setzen, ist Schluss mit lustig, warnt die Verkehrswacht Münster rechtzeitig zum Karneval. (Foto: Landesverkehrswacht NRW)

Der Karneval steuert den Höhepunkten mit Weiberfastnacht und dem Rosenmontagsumzug entgegen. Da sollten die Feiernden Alkohol im Straßenverkehr meiden, gibt der Verein Verkehrswacht Münster e. V. zu bedenken. Ihre Vertreter sagen klipp und klar: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht. Das gilt nicht nur im Alltag, sondern auch an den närrischen Tagen.

Wenn sich die Jecken mit Promille ans Steuer setzen, ist Schluss mit lustig. „Wer Alkohol trinkt, sollte Auto, Fahrrad, Motorrad oder E-Scooter stehen lassen und auf Alternativen wie den öffentlichen Nahverkehr, Taxis oder Fahrgemeinschaften setzen“, sagt Marc Belusa, Vorsitzender der Verkehrswacht Münster. Er empfiehlt, dass in Vorbereitung auf Straßenumzüge, Sitzungen und private Feiern nicht nur die Kostümierung, sondern auch das Hin- und Wegkommen gut geplant werden. „Wer unbeschwert feiern und trinken möchte, sollte sein Auto direkt zu Hause stehen lassen“, appelliert Marc Belusa an die Vernunft der Feiernden.

„Wer betrunken fährt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch die der anderen. Das gilt auch am Morgen danach. Wer viel getrunken hat, weist Stunden später noch Restalkohol im Blut auf“, mahnt Christoph Becker, Geschäftsführer der Verkehrswacht. Je nach Geschlecht und Körpergewicht baut der Körper im Durchschnitt 0,1 bis 0,2 Promille in der Stunde ab.

Wer um Mitternacht mit 1,2 Promille ins Bett geht, ist morgens um 7 Uhr mit ca. 0,5 Promille noch nicht fahrtüchtig. „Eine kalte Dusche, fettige Speisen oder schlafen beschleunigen den Alkoholabbau nicht“, sagt Christoph Becker.

Die Verkehrswacht weist darauf hin, dass auch nüchterne Jecken am Steuer nicht zu unbedarft sein sollten. „Kostüme dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Sichtfeld, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen nicht beeinträchtigt sein“, sagt Becker und wünscht allen Narren und Närrinnen von Altweiber bis Veilchendienstag einen tollen Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssession.

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