In der Diskussion um die Vergabe des Rathausfestsaals an die Studentenverbindung Rhenania für einen Festkommers im Juli 2016 hat nun die Bezirksregierung Münster den Sachverhalt überprüft und die Einschätzung von Oberbürgermeisters der Stadt Münster. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Studentenverbindung Rhenania einen Anspruch auf die Überlassung des Rathausfestsaales hat.
Mit seiner Entscheidung hebt Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke die in dieser Sache gefassten politischen Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates deshalb auf. Er ordnet an, der Studentenverbindung Rhenania den angefragten Rathausfestsaal zu überlassen.
Grundlage für diese Entscheidung ist die bisher von der Stadt Münster geübte Verwaltungspraxis bei der Vergabe der entsprechenden städtischen Räumlichkeiten. So zeigt sich von 2011 bis 2014 eine insgesamt großzügige Vergabepraxis für Vereinigungen und Unternehmen mit Ortsbezug, die sich bisher allein an dem Kriterium der ‚Vereinbarkeit mit Stil und Charakter des historischen Rathauses‘ orientierte. Über die langjährige Verwaltungspraxis sei damit eine Selbstbindung der Stadt Münster eingetreten, sagt die Bezirksregierung. „Diese verpflichte die Stadt dazu, bei der Entscheidung zur Nutzung des Rathausfestsaales wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches nicht ohne sachlichen Grund gleich zu behandeln“, erläutert Klenke und verweist damit auf Artikel 3 Grundgesetz.
Dass der von der Studentenverbindung Rhenania vorgelegte Antrag diesen Rahmen der bisherigen Vergabepraxis der Stadt überschreite, sei weder von Seiten der politischen Gremien hinreichend begründet worden, noch für die Kommunalaufsicht erkennbar.
Dass es sich bei dem Veranstalter um eine reine Männerverbindung ohne Zugang für Frauen handelt, stelle angesichts der bisherigen Verwaltungspraxis nach Einschätzung der Bezirksregierung keinen solchen „sachlichen Grund“ dar. Vielmehr habe die bisherige Verwaltungspraxis diesem Umstand bei den Vergaben keine Bedeutung beigemessen; es wurden sowohl reine Frauen- wie Männer-Vereinigungen zugelassen. Auch der Vorwurf einer „relativ rechten Gesinnung“ der Studentenverbindung Rhenania reiche nicht aus. Denn auch hierfür sei nichts vorgetragen worden, was eine solche Gesinnung belegen würde.
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