„Sieg Heil“-Rufe im Wohnheim Verhärtete Fronten zwischen einem Studenten und dem Studierendenwerk Münster

Das Wohnheim des Studierendenwerkes an der Boeselagerstraße in Münster. (Foto: privat)
Das Wohnheim des Studierendenwerkes an der Boeselagerstraße in Münster. (Foto: privat)

Es war ein Samstagabend, als ein Münsteraner Student gegen 21 Uhr durch sein geöffnetes Fenster plötzlich laute Rufe aus einer gegenüberliegenden Wohnung hörte. Gut zehnmal hörte er einen für ihn unmissverständlichen und immer wiederkehrenden Ruf. Schätzungsweise zehn junge Männer riefen gemeinsam laut und deutlich hörbar „Sieg Heil“. Der Gruß der Nationalsozialisten während des NS-Regimes.

Der Student, der anonym bleiben möchte, eilte zum Fenster und konnte schnell die Wohnung ausmachen, aus der die Rufe kamen. Als die Personen ihn am Fenster sahen, schlossen sie schnell ihres. „Ich hatte wahnsinnige Angst und wusste im ersten Moment gar nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll“ berichtete er. „Nach dem ich den ersten Schock überwunden hatte, habe ich die Polizei gerufen. Das war nach etwa einer Stunde“. Die Polizei sprach mit ihm und den Bewohnern der betreffenden Wohnung. Wie die Polizei berichtete, ist so ein Verhalten strafbar. Es fällt unter den Straftatbestand des § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. „Der an diesem Abend gestellten Anzeige wird nachgegangen und unsere Ermittlungen laufen“, so die Pressestelle der Polizei Münster auf Anfrage unserer Redaktion.

Das Studierendenwerk Münster betreibt die Wohnheime an der Boeselagerstraße, auch bekannt als „Boeselburg“. Direkt nach dem Vorfall hat der Student sich zunächst persönlich, später schriftlich, an dieses gewendet. Der Schriftverkehr liegt ALLES MÜNSTER vor. „Ich habe dem Studierendenwerk den Vorfall sehr detailliert geschildert und mehrere Lösungsvorschläge angeboten. Ich hätte erwartet, dass sie die Bewohner mit dem Vorfall konfrontiert werden.“ Das Studierendenwerk ist auch auf die betreffenden Personen zugegangen, allerdings nur wegen der Ruhestörung und nicht wegen der höchst problematischen Rufe.

„Wir haben uns an die betreffenden Mieter gewendet und sie gebeten, uns die Vorfälle der Nacht zu schildern. Sie berichteten uns, dass sie Fußball schauten und es so eventuell lauter war“, erklärte das Studierendenwerk auf Nachfrage. Auf die konkreten Rufe habe das Studierendenwerk sie aber nicht angesprochen. „Wir sind hier nicht die Polizei und können also nicht ermitteln. Wir sind dem Studenten schon entgegengekommen, indem wir das Gespräch mit den betreffenden Personen gesucht haben. Wir können jetzt nicht wiederholt auf unsere Mieter zugehen, wenn nur eine Aussage vorliegt.“ Um aber auf die betreffenden Mieter nur wegen der Ruhestörung zuzugehen, hat eine Aussage ausgereicht. Bei weiteren Zeugenaussagen würden sie aber erneut das Gespräch mit den betreffenden Personen suchen, so das Studierendenwerk. Im Schriftverkehr mit dem betreffenden Studenten schlugen ihm außerdem zwei Mitarbeiterinnen einen Umzug vor, damit er sich wieder „wohlfühlen kann“. Der Student, der diese Rufe hören musste, ist sehr enttäuscht. „Ich hatte eine größere Solidarisierung erwartet, denn seit dem Vorfall fühle ich mich nicht mehr sicher. Und über den Vorschlag des Umzugs bin ich entsetzt. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt derjenige bin, der die Konsequenzen tragen muss!“

Sollten weitere Bewohner*innen der Wohnheime der Boeselagerstraße am 24.10. gegen 21 Uhr diese Rufe vernommen haben, würde es helfen, wenn diese Personen sich ebenfalls an das Studierendenwerk oder an die Polizei wenden. Gerade in der heutigen Zeit, in der unsere Demokratie immer wieder auf eine harte Probe gestellt wird und eine immer größer werdende Sympathisierung mit Rechts kaum noch zu übersehen ist, darf so ein Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleiben. „Ich möchte, dass zumindest der Versuch gemacht wird, die Sache aufzudecken. Und ich erwarte, dass das Studierendenwerk sich nicht aus der Verantwortung zieht, sondern diese Bewohner gezielt damit konfrontiert. Sie sollen wissen, dass so etwas, auch von Seite des Studierendenwerkes, verurteilt wird.“ Denn Wegschauen ist sicher keine gute Alternative. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen der Polizei für alle Beteiligten endlich Klarheit bringen.

10 Kommentare

  1. Wir möchten uns als Studierendenwerk gerne dazu äußern:
    Der Mieter hat die Rufe nur durch das Fenster gehört, er konnte draußen keine Person sehen. Dann hat er in einer Wohnung gegenüber einen Mann gesehen, der sich auf den Boden wirft. Wir haben seine Äußerungen und Ängste Ernst genommen und ihn gebeten, weitere Angaben zu den Personen zu machen, auch zu der betreffenden Wohnung. Dazu kamen vom Mieter leider nur unzureichende Angaben. Wir haben die betreffenden Bewohner, von denen wir dachten, dass sie gemeint seien, gefragt, ob sie zu den Äußerungen unseres Mieters, es hätten „10 Personen vor der Wohnung gebrüllt“, Stellung nehmen können.

    Wir sind nicht die Polizei und wir wollten Unterstellungen vermeiden, daher haben wir offen nach einer Lärmbelästigung gefragt. Die Bewohner haben nach eigener Aussage nur Fußball geschaut, dazu konnten sie auch einen Zeugen benennen. Sie haben parallel erklärt, es hätte mehrere Partys draußen gegeben.

    Auch unser Mieter spricht immer von Zeugen seiner Aussage, konnte uns bisher aber keine nennen, obwohl wir ihn mehrfach darum gebeten haben. Keine anderen Bewohnerinnen oder Bewohner haben sich bei uns über diese Rufe beschwert.

    Zu den Forderungen unseres Mieters, wir hätten uns an die Polizei wenden sollen, um seine Aussagen zu unterstützen, können wir nur sagen, dass wir auf die Arbeit der Polizei vertrauen. Der Mieter hat uns mitgeteilt, dass die Polizei informiert wurde. Warum sollten wir die Arbeit der Polizei in Frage stellen und selbst ermitteln bzw. warum sollten wir davon ausgehen, dass die Polizei nur arbeitet, wenn man ihre Arbeit hinterfragt?

    Wir haben inzwischen trotzdem mit der Polizei gesprochen und dort wurde uns versichert, dass wir absolut richtig gehandelt haben. Es ist nicht Aufgabe eines Vermieters, Befragungen und Ermittlungen durchzuführen. Wir vertrauen der Arbeit der Polizei und haben auch keine Veranlassung zu der Annahme, dass ihre Arbeit durch unser Einschreiten beeinflusst werden könnte. Ganz im Gegenteil: Uns wurde von Seiten der Polizei berichtet, dass unser Mieter seit der Anzeige auf keinen Kontaktversuch der Polizei geantwortet hätte.

    Zum Vorwurf unseres Mieters, wir hätten ihn zu einem Umzug geraten, können wir nur Folgendes sagen: Wir haben ihm nicht geraten, umzuziehen. Wir sind auf seine Ängste eingegangen und haben ihm angeboten, falls er sich in dieser Wohnanlage nicht mehr sicher oder wohl fühlt, ihm ein anderes Appartement aus unserem Bestand zu suchen.

    Wir hoffen, dass wir einige Unklarheiten beseitigen konnten. Jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung lehnen wir ab. Im Studierendenwerk Münster arbeiten über 600 Mitarbeiter aus über 60 Nationen friedlich zusammen, um die Studierenden zu unterstützen. Sie arbeiten hier, um den Studierenden zu helfen und werden durch diese Anschuldigungen schwer getroffen.

    Viele Grüße

    Ihr Studierendenwerk Münster

    1. Ich verweise bei diesem lächerlichen Versuch sich in der Öffentlichkeit reinzuwaschen auf meine Stellungnahme auf Instagram.
      Die Tausenden Aufrufe und Likes auf der Plattform sollten für sich sprechen.
      Interessant, wer Ihren bemerkenswerten Rechtfertigungsversuchen, hier noch Sprechung schenken. Aber mit diesen Menschen haben Sie privat sicherlich nichts zu tun.

      1. Moin,

        eine Sache würde mich jetzt schon Interessieren, es gibt einen Zeitungsartikel, ein Video auf Instagram, und diese links wurden wiederum mit ziemlicher Sicherheit auf Facebook und WhatsApp geteilt. Und so wie man das kennt haben sicher alle Bewohner das auf die eine oder andere weise mitgekriegt.
        Gibt es Mittlerweile neue Zeugen die das auch gehört und was noch fast wichtiger ist gesehen haben, wer da die Parolen gerufen hat.
        Ich kenne das Wohnheim, wenn das in einer der Innenhöfe passiert ist, sind da sicher so 100+ Studenten die in einer Theoretischen hörreichweite waren besonders wenn da 10 Leute im Chor lauthals Parolen rufen, Der Innenhof hallt schon recht Ordentlich.
        Wenn das Zwischen den Häusern passiert ist, sind das ähnlich viele Studenten die in Hörreichweite gewesen sein müssen. Durch Corona waren vielleicht nicht alle im Wohnheim aber ein paar müssen ja da gewesen sein.

        Warum mich das Interessiert ist, das du schon mit der Schuldzuweisungskeule auf alles einschlägst und am ende gibt es einfach keine Zeugen, in dem Fall muss man sich fragen war das alles Gerechtfertigt was du getan hast? Also einen Shitstorm auf Polizei und Studierendenwerk loszulassen. Immerhin sind die auch nicht angehalten dir alle ihre Arbeitsschritte mitzuteilen.
        Das bedeutet du hackst mit gefährlichen Halbwissen auf die Leute ein, das ganze Beruft sich momentan auf deiner Vermutung wo die Rufe hergekommen sind.

        Sei mir nicht böse aber als angehender Jurist und Musiker, sollte dir klar sein das man ohne Beweise nichts erreichen kann, und wenn du den Chor nicht gesehen hast und nicht mit einer 100% Sicherheit sagen kannst wer das war, ist das ganze hier komplett ein Schuss ins Blaue .

        Ich hoffe das sich Zeugen finden und wenn die Schuld bewiesen werden kann hoffe ich das die Übeltäter Ihre Gerechte Strafe erhalten. Bis dahin sollte man ein vielleicht den Ball Flachhalten und den Staatsschutz, der eigentlich dafür zuständig ist, Arbeiten lassen.

        Einen Schönen Tag wünsche ich.

  2. „Im Schriftverkehr mit dem betreffenden Studenten schlugen ihm außerdem zwei Mitarbeiterinnen einen Umzug vor, damit er sich wieder „wohlfühlen kann“. “ – das kann doch nicht wahr sein ???????!!!!!

  3. Guten Abend, wir haben hier einiges an Kommentaren löschen müssen. Wir werden hier keine Beleidigungen und Hetze dulden – vor allem nicht von Menschen, die sich hinter einer scheinbaren Anonymität verstecken.. Diskussionen begrüßen wir sehr, solange sie sachlich bleiben.

  4. Ich kann die Erwartungshaltung nicht nachvollziehen. Laut Artikel laufen aktuell die Ermittlungen. Was für Konsequenzen soll das Studentenwerk denn ziehen, bevor überhaupt erwiesen ist, dass der Beklagte eine solche Tat begangen hat? Soll ein Mieter von seinem Vermieter belästigt oder gar aus der Wohnung geworfen werden, ohne dass der Vorwurf bewiesen ist? Das kann nicht im Sinne unseres Rechtsstaates sein.

    1. Konsequenzen für die Täter sollen gezogen werden, sobald sich dies Beweisen lässt.
      Dass man sich aber nicht einmal darum bemühen möchte, Beweise zu finden, oder ein solches Verhalten zu verurteilen und ganz klar als unerwünscht zu bezeichnen, das ist das verwerfliche und traurige an diesem Verhalten.

      Vor allem wenn man dann auch noch sieht, dass ein solches Verurteilen und suchen nach Zeugenaussagen bei anderen Vorfällen wie Fahrerflucht durch aus geschehen sind….

  5. Ich finde es richtig und dennoch sehr mutig von dem Studenten dieses vorkommnis an Polizei und Studentenwerk gemeldet hat. Leider steht er jzt sehr allein da. Ich hoffe sehr das sie noch andere mutige finden, die ebenfalls diese rufe gehört haben. Die Reaktion des studiwerkes ist mehr als enttäuschend! Auch wenn derzeit nur 1 Person diese rufe gehört hat, kann ein genereller Hinweis darauf das so etwas ein no go ist., in jedem Fall erfolgen! Auch der Vorschlag das der mutige Student ausziehen solle, wenn er sich nicht sicher fühle, ist sehr emphatielos und zeigt wie wenig diese Instution begriffen hat wen sie gewähren muss.

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