Richtiges Verhalten beim Einbruch Für Betroffene ist es ein Schock, dennoch sollte man einen kühlen Kopf behalten

Nach einem Einbruch sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden. (Symbolbild: Thomas Shajek)
Nach einem Einbruch sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden. (Symbolbild: Thomas Shajek)

Es ist ein Alptraum: Beim Nachhausekommen öffnet man arglos die Haustür und steht im Chaos – ein Einbruch. Schubladen durchwühlt, verschiedenste Dinge wild auf dem Boden verstreut. Überrascht man den Einbrecher womöglich noch auf frischer Tat?

Im ersten Schock ist guter Rat teuer und es stellt sich die schnell zu beantwortende Frage, wie man im Falle eines Einbruchs richtig handelt.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich einen Einbrecher auf frischer Tat ertappe?

Einbrecher wollen in der Regel unbemerkt bleiben. Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das den Täter in die Flucht treiben. Allerdings sollte man vermeiden, sich dem Einbrecher in den Weg zu stellen. Das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen des Täters führen. Fühlt er sich in die Enge getrieben, kann er sein Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen.

Auch versuchen zu wollen, den Täter zu überwältigen, ist meist keine gute Entscheidung. Man selbst überschätzt womöglich seine Fähigkeiten und der Täter steht unter enormen Stress. Besser kein Risiko eingehen. Sicherer ist es, den Einbrecher entkommen zu lassen und sich dafür Dinge einzuprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten.

Welche Informationen sind für die Polizei besonders hilfreich?

Hinweise zu Aussehen und Größe des Täters, zur Fluchtrichtung und, wenn ein Auto benutzt wurde, Angaben zum Fluchtfahrzeug, wie Farbe, Marke und Kennzeichen helfen der Polizei bei der Ermittlungsarbeit.

Die Wohnung ein unbeschreibliches Durcheinander – was ist zu tun?

Kommt man heim und bemerkt einen Einbruch, heißt es als erstes: Ruhe bewahren. Dann ist es ratsam, Haus oder Wohnung gleich wieder zu verlassen, um keine Spuren zu zerstören. Im nächsten Schritt sollte man die Notrufnummer 110 wählen und die Polizei verständigen.

Außerdem kann man mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen, um den Einbruch zu melden und zu klären, wie hier das weitere Vorgehen ist. Erst wenn die Polizei ihre Arbeit aufgenommen und die Wohnung wieder freigegeben hat, darf aufgeräumt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, selbst Fotos zu machen, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen.

Kann ich etwas tun, um die Schadensabwicklung zu vereinfachen?

Versicherung und Polizei werden meist eine Stehlgutliste benötigen, in der alles aufgelistet wird, was gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn möglich, sollte auch der Wiederbeschaffungswert eines jeden gestohlenen Gegenstands angegeben werden. Gegenüber der Versicherung helfen Kaufbelege und eine Wertgegenstandsliste bei der Schadenabrechnung.

Mit der Wertgegenstandliste kann man sich im Vorfeld für den Fall der Fälle rüsten. Darin können alle Wertgegenstände eingetragen, Individualnummern angegeben, Kaufbelege angehangen und auf Fotos verwiesen werden. Bei Handys kann im Schadenfall die IMEI-Nummer hilfreich sein, diese findet sich über *#06# im Gerät. Eine Vorlage für eine Wertgegenstandsliste stellt z. B. das Netzwerk „Zuhause sicher“ zur Verfügung.

Was macht ein Einbruch mit den Betroffenen?

Für viele Betroffene ist ein Einbruch ein Schock. Die Verletzung der Privatsphäre geht tief – Angst zuhause, Schlafstörungen und Unsicherheit können Einbruchopfer dauerhaft begleiten. Hier kann der Opferschutz der Polizei weiterhelfen. Über manche Hausratversicherungen lassen sich zudem psychologische Beratungen in Anspruch nehmen.

Das eigene Zuhause zu sichern, kann außerdem helfen – sowohl, um sich wieder Zuhause sicher zu fühlen, als sich auch objektiv vor einem erneuten Einbruch zu schützen. Zuverlässige Ansprechpartner für wirksamen Einbruchschutz findet man in den Polizeilichen Beratungsstellen, deren Mitarbeiter kostenlos und neutral zu technischen Sicherungen und richtigem Verhalten informieren.

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