„Wann darf man ‚Ross und Reiter‘ nennen?“, mit dieser Frage müssen sich Journalisten immer wieder einmal auseinandersetzen. Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler wird heute auf Einladung der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Münsterland im Vortragsraum der Alexianer Waschküche über das Recht auf Anonymität in der Berichterstattung sprechen.
Die Frage, wann so berichtet werden darf, dass der Betreffende identifiziert werden kann, ist von erheblicher Bedeutung. Einige jüngere Entscheidungen scheinen die Gewichte zwischen Meinungsfreiheit und Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und Persönlichkeitsschutz andererseits neu zu justieren. Eine Berichterstattung, die Rückschlüsse auf die Person ermöglichen, soll nur noch unter ganz bestimmten Umständen zulässig sein. Sogar Namenskürzel werden demnach nicht mehr erlaubt sein. Andere Gerichte sehen darin eine unzulässige Beschränkung der Pressefreiheit. Welche Rolle spielt das eigene Verhalten des Betroffenen?
Wilhelm Achelpöhler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und gibt in seinem Vortrag einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Er stellt dar, wann eine identifizierende Berichterstattung zulässig ist und wann nicht.
Die Veranstaltung findet heute um 19.30 Uhr im Vortragsraum der Alexianer Waschküche, Bahnhofstrasse 6, statt. Der Eintritt ist frei, auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sind willkommen.
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