Parkzonen für E-Scooter in der Innenstadt Ansonsten wird fast die ganze Innenstadt eine Verbotszone für das Abstellen / Anbieter Tier, Bolt und VOI übernehmen die vorgegebenen Flächen in ihre Software

Bald dürfen die im sogenannten „Free-Floating-System“ ausgeliehenen E-Scooter in der Innenstadt bei Fahrtende nur noch an solchen ausgewiesenen Parkzonen abgestellt werden. (Foto: Thomas Hölscher)
Bald dürfen die im sogenannten „Free-Floating-System“ ausgeliehenen E-Scooter in der Innenstadt bei Fahrtende nur noch an solchen ausgewiesenen Parkzonen abgestellt werden. (Foto: Thomas Hölscher)

Wer demnächst in Münster einen E-Scooter der verschiedenen Anbieter ausleiht, kann ihn nicht mehr überall abstellen, sondern muss besonders ausgewiesene Flächen aufsuchen, um seine Fahrt zu beenden. Während es vorher dafür nur kleine Verbotszonen gab, ist es nun fast umgekehrt: Fast die ganze Innenstadt ist eine Verbotszone, mit Ausnahme dieser Parkzonen. Damit wird das im Herbst 2022 angekündigte Park-Konzept für E-Tretroller in der Innenstadt und an der Weseler Straße jetzt umgesetzt.

In Kürze sollen die entsprechenden Markierungsarbeiten auf diesen ausschließlich städtischen Flächen durchgeführt werden, die E-Scooter können dann voraussichtlich ab Ende April nur noch an ausgewiesenen Standorten abgestellt werden. Die drei aktuellen Anbieter in Münster (Tier, Bolt, VOI) werden diese von der Stadt vorgegebenen Flächen in ihre Software übernehmen und die Kundschaft informieren. Privatflächen sind von dieser neuen Regelung ausgenommen, können aber je nach Bedarf auf Wunsch der Eigentümer mit aufgenommen werden.

„Bislang standen vor allem kleinere Verbotszonen im Fokus – dies ändern wir nun und verweisen fortan auf die Parkzonen“, sagt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. „Mit dem Angebot dieser freigegebenen städtischen Flächen geht allerdings gleichzeitig eine massive Ausweitung der Parkverbotszonen einher. Unser Ziel ist eine deutliche Reduzierung von Behinderungen durch E-Tretroller auf den Gehwegen und damit eine verbesserte Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen.“

Nach der Zulassung der E-Scooter für den Straßenverkehr 2019 wurde zunächst mit den Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtung zu Maßnahmen in einem „Memorandum of Understanding“ festgehalten. Hier wurden Leitlinien vorgegeben und erste punktuelle Parkverbotszonen – sogenannte „No-Parking-Areas“ – ausgewiesen, in denen die E-Tretroller nicht abgemeldet werden können. Um einen rechtlich verbindlichen Rahmen herzustellen, wurden gemäß der neuen Rechtsprechung im Jahr 2022 Sondernutzungsgenehmigungen erstellt. In dieser quartalsweise zu beantragenden Sondernutzungsgenehmigung ist beispielsweise geregelt, dass falsch abgestellte Roller durch die Anbieter zügig eingesammelt oder umgestellt werden müssen.

4600 Fahrzeuge im Stadtgebiet

Die Zahl der E-Scooter in Münster ist von zwischenzeitlich ca. 7.200 Fahrzeugen auf nun 4.600 Fahrzeuge zurückgegangen. „Auch wenn sich die Parksituation mit der Genehmigungspflicht und der Gebühr verbessert hat, wollen wir mit der gleichzeitigen Ausweisung von Abstellflächen und No-Parking-Areas noch klarer definieren, was wo erlaubt ist – und was eben nicht“, so Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel. „Das mutwillige Umstoßen, Versetzen und in den Weg stellen durch Dritte wird man nicht verhindern können, aber die Nutzer der Fahrzeuge werden zu einem geordneten Verhalten angehalten. Dies sollte bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen.“

Die Parkzonen werden in den Apps der Anbieter erkennbar und vor Ort durch Piktogramme auf den Flächen in Form eines E-Tretrollers markiert sein. Zunächst soll die Innenstadt, innerhalb der Promenade, sowie die Weseler Straße als eine der Hauptverkehrsadern ausgewiesen werden. Im Laufe des Jahres werden dann weitere Anpassungen in den verkehrsintensiven Bereichen der Stadt und weiteren Problembereichen erfolgen. Perspektivisch ist aus Sicht der Stadt auch der Bau sogenannter Mobilitätsstationen denkbar.

Auch Leih-E-Bikes der benannten Unternehmen sowie die Tretroller und Mietfahrräder der Firma Tretty sind von der Regelung betroffen. Generell gelten die ausgewiesenen Bereiche für den Verleih von Fahrzeugen im Stadtgebiet, im sogenannten „Free-Floating-System“.

Die Parkverbotszonen und Parkflächen sind bereits auf einer städtischen Karte hinterlegt: https://geo.stadt-muenster.de/sperrzonen_emobility/. Die Flächen werden sich mit den gewonnenen Erfahrungen entwickeln und können je nach Bedarf gelöscht, geändert oder hinzugefügt werden.

Blaue Parkflächen und rote Verbotszonen: Die Stadt Münster bringt jetzt das neue Parkkonzept für E-Scooter auf den Weg. Ziel ist die deutliche Reduzierung von Behinderungen durch die Mini-Fahrzeuge auf den Gehwegen. (Grafik: Stadt Münster)
Blaue Parkflächen und rote Verbotszonen: Die Stadt Münster bringt jetzt das neue Parkkonzept für E-Scooter auf den Weg. Ziel ist die deutliche Reduzierung von Behinderungen durch die Mini-Fahrzeuge auf den Gehwegen. (Grafik: Stadt Münster)

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