E-Scooter: Wendig, trendig, waghalsig? Verbraucherzentrale und Versicherungen über Regeln und Haftung

Die E-Scooter gehören auch in Münster seit einigen Wochen ins Stadtbild. (Archivbild: am)
Die E-Scooter gehören auch in Münster seit einigen Wochen ins Stadtbild. (Archivbild: am)

Seit gut einem Monat sind E-Scooter in Deutschland für den Verkehr zugelassen und prägen seitdem das Stadtbild auch in Münster. Doch nicht jeder darf auf den kleinen Flitzern auf öffentlichen Straßen „Gas geben“.

„Ob geliehen oder gekauft – wer einen Elektro-Tretroller fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das Mikrofahrzeug auf zwei Rädern den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und klärt über die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Scooter auf. 

Technische Pflichtausstattung

Damit die neuen Roller auf öffentlichen Wegen fahren dürfen, gehören zur Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Außerdem sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Rückleuchte vorgeschrieben. Auch eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale muss vorhanden sein.

Fahr- und Zulassungserlaubnis

Wer mit den neuen E-Scootern losrollen will, braucht keinen extra Führerschein. Allerdings müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Die Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können.

Haftpflichtversicherung

Elektrische Tretroller müssen, ähnlich wie beim Mofa, eine Versicherungsplakette tragen. Die Plakette muss hinten unter der Schlussleuchte angebracht sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer benötigen außerdem die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss. Die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden bei Unfallopfern auf, nicht allerdings für eigene Schäden.

Damit die E-Scooter nicht "wild" geparkt werden, hat die Stadt Münster eigene Parkmöglichkeiten eingerichtet. Doch nicht immer werden diese freigehalten. (Foto: Steffen Schmidt)
Damit die E-Scooter nicht „wild“ geparkt werden, hat die Stadt Münster eigene Parkmöglichkeiten eingerichtet. Doch nicht immer werden diese freigehalten. (Foto: Steffen Schmidt)

Helmpflicht

Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht. Doch wegen unebener Straßen und des oft wuseligen Verkehrs vor allem in der Innenstadt ist trotzdem ratsam, einen geeigneten Helm zu tragen.

Privater Unfallschutz

Obwohl eine private Versicherung nicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sollte er dennoch selbstverständlich sein, rät die LVM Versicherung mit Sitz in Münster. Schließlich ereignen sich Unfälle mit E-Scootern so gut wie immer in der Freizeit, wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Die Schuldfrage stellt sich bei einer privaten Unfallversicherung nicht: Sie greift, wenn sich der Versicherte verletzt – unabhängig davon, ob er sich den Unfall selbst zuzuschreiben hat oder nicht.

Straßenverkehrsordnung

Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht übersteigen. E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, sondern nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur dann erlaubt, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die zusammenklappbaren Varianten der Roller können  meist ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen in NRW mitgenommen werden. Im zusammengeklappten Zustand werden sie in der Regel von den Verkehrsverbunden wie ein Gepäckstück behandelt. Deshalb wird kein Ticket fällig. Für Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht: Diese Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und brauchen ein entsprechendes Ticket.

Ein Kommentar

  1. Definitiv wendig, momentan auch trendig. In Münster vermutlich auch morgen nicht so wichtig. – Aber waghalsig? Wohl kaum! Außer natürlich, man hält deutlich schnellere Fahrräder (von Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes mal ganz zu schweigen) auch für “waghalsig”.

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