Ordnungsamt lässt zugemüllten Garten räumen

Über 40 Kubikmeter Müll hatten sich in den letzten Monaten in diesem Garten in Kinderhaus angesammelt. Das Ordnungsamt ließ ihn nun entsorgen. (Foto: Stadt Münster)
Über 40 Kubikmeter Müll hatten sich in den letzten Monaten in diesem Garten in Kinderhaus angesammelt. Das Ordnungsamt ließ ihn nun entsorgen. (Foto: Stadt Münster)

In Kinderhaus rückten gestern am frühen Morgen Mitarbeiter des Ordnungsamtes an, um einen komplett zugemüllten Garten zu räumen. Der Bewohner hatte eine Ordnungsverfügung der Stadt ignoriert. Ein Entsorgungstrupp räumte auf. 

Mehr als 40 Kubikmeter Abfall hatte der Bewohner eines Reihenhauses in den letzten Monaten in seinem Garten gehortet und damit nicht nur die Nachbarn, sondern auch das städtische Ordnungsamt auf den Plan gerufen. Die Behörden erließen eine Ordnungsverfügung, der der Mann nicht nachkam.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte in der letzten Woche per Beschluss die Aufforderung der Stadt Münster an den Bewohner bestätigt, den auf dem Grundstück gelagerten Abfall entsorgen zu lassen. Gleichzeitig drohten ihm die Richter für den Fall, dass er der Verfügung nicht nachkommt, die Beseitigung des Abfalls durch einen beauftragten Unternehmer an. Außerdem ordneten sie die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.

Das Gericht sah das „Wohl der Allgemeinheit als gefährdet, da aufgrund der Lagerung von organischen Abfällen Schädlinge angezogen werden könnten und giftige Gase austreten.“ Es stehe zu befürchten, dass aufgrund der unhygienischen Zustände auf dem Grundstück Schädlinge angelockt werden, die Krankheiten übertragen können und die Bewohner dadurch erheblich gefährdet seien, hieß es weiter.

Da der Bewohner der Aufforderung nicht nachkam, vollstreckte das Ordnungsamt gestern die Verfügung. Der psychisch kranke Mann reagierte auf die Maßnahme mit Aggression und Drohungen, so dass er von der Polizei in Obhut genommen werden musste. Später erklärte er sich mit einer freiwilligen Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus einverstanden. Für die Entsorgung muss er aufkommen.

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