Auch in Münster hat die Pandemie für einen immensen Einbruch im heimischen Tourismus gesorgt. Im vergangenen Jahr haben nur noch rund 328.000 Gäste die Stadt besucht, rund halb so viele wie noch im Vorjahr. Auch die Zahl der Übernachtungen halbierte sich etwa um die Hälfte und sank auf 713.000. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamts mit. Es muss eine Öffnungsstrategie her.
„Das Gastgewerbe erlebt eine historisch einmalige Krise, die auch die Beschäftigten mit voller Wucht trifft“, betont Helge Adolphs, Geschäftsführer der NGG Region Münsterland und fordert: „Jetzt müssen Bund und Länder endlich einen Plan vorlegen, wie es im März weitergehen soll.“ Am 3. März verhandeln Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über Lockerungen der aktuellen Corona-Maßnahmen. „Hotels, Pensionen, Restaurants und Kneipen sind schon seit Anfang November geschlossen. Wenn die Politik jetzt keine Öffnungsperspektive bietet, droht vielen Betrieben das Aus und den Beschäftigten Arbeitslosigkeit“, so Adolphs.
Entscheidend seien hierbei einheitliche Auflagen und detaillierte Hygienekonzepte in den Betrieben. Der Hotel- oder Restaurantbesuch dürfe unter keinen Umständen zum Infektionsherd werden. „Die Beschäftigten haben bereits im letzten Sommer gezeigt, dass sie geeignete Hygienekonzepte optimal umsetzen können, um sich zu schützen und den Gästen ein sicheres Restauranterlebnis zu ermöglichen“, betont die NGG in einer Medienmitteilung. Viele Hotels und Gaststätten könnten auf bewährte Maßnahmen zurückgreifen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Firmen müssten neben den Gästen auch das Personal bestmöglich schützen. Dazu gehörten unter anderem kostenlose FFP2-Masken für Beschäftigte und die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten.
Zugleich sieht die Gewerkschaft die Politik in der Pflicht, die Einkommenseinbußen der Beschäftigten in Kurzarbeit auszugleichen. „Wer das Gastgewerbe über viele Monate schließt, muss auch die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedenken. Wir brauchen dringend ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat“, so Adolphs. Selbst wenn Hotels und Gaststätten schrittweise wieder öffnen dürften, sei ein Großteil der Beschäftigten noch monatelang auf das Kurzarbeitergeld angewiesen. Ohne eine Aufstockung kämen die Menschen damit aber nicht länger über die Runden.
Verlässliche Plaunungsgrundlage für Geschäfte
Eine verlässliche Planungsgrundlage für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen verspricht sich die IHK Nord Westfalen von der Öffnungsstrategie, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in den nächsten Tagen präsentieren will. „Wir erwarten jetzt eine sehr konkrete Perspektive für die Betriebe, unter welchen Bedingungen sie wann wieder öffnen können“, betont Dr. Benedikt Hüffer, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen, in einer entsprechenden Medienmitteilung. Und dann gelte es, „auch alles dafür zu tun, diese Bedingungen herzustellen“. Dazu gehöre eine zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte effiziente Test- und Impfstrategie, bei der zum Beispiel auch der Einsatz von Betriebsärzten geprüft werden könne.
Die Hoffnung auf eine baldige Öffnung, wenn das Infektionsgeschehen es zulasse, sei zentral für das Vertrauen der Unternehmen, so Hüffer weiter. Betriebe aus einzelnen Wirtschaftsbereichen seien in Existenznot geraten, um die Bevölkerung zu schützen. „Deshalb dürfen die Betriebe keinen Tag länger geschlossen bleiben als dies für den Gesundheitsschutz erforderlich ist“, unterstreicht der IHK-Präsident.
Für eine Öffnung seien nachvollziehbare Kriterien und verständliche Regeln notwendig. „Die Unternehmen müssen wissen, ob es sich beispielsweise lohnt, Frühjahrs- oder Sommermode zu bestellen, und wie groß die Gefahr ist, womöglich erneut auf der Ware sitzen zu bleiben“, verdeutlicht Hüffer. Die Kriterien müssten zudem rechtzeitig bekannt sein: „Die meisten Betriebe lassen sich nicht von heute auf morgen öffnen.“ Klar sei aber auch, dass man „womöglich mit dem Virus und seinen Mutationen sowie immer wieder aufflammenden Infektionsherden leben müsse“. Daher werde es auf Dauer nicht funktionieren, wenn große Teile der Wirtschaft schließen. Dafür müsse eine Öffnungsstrategie her.
Ausschlaggebend für die Öffnung eines Betriebs soll es deshalb nach IHK-Vorstellung sein, wie es dem jeweiligen Geschäft gelingt, das Ansteckungsrisiko auszuschalten. „Bei Betrieben, in denen die konsequente Einhaltung der derzeitig geforderten Schutzmaßnahmen gewährleistet werden kann, sollten wir über geeignete Öffnungsmöglichkeiten nachdenken, und zwar unabhängig von der Branchenzugehörigkeit“, betonte Hüffer. Eine Öffnung allein nach Branchenklassen habe zu Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen geführt.
„Durch klare Bedingungen für die Öffnung erhalten die Unternehmen die Anreize, um ihr Geschäftsmodell anzupassen und in ihre Zukunft zu investieren“, so der IHK-Präsident. Nur wer die Regeln einhalte, könne öffnen. Zudem „sollte auch darüber nachgedacht werden, noch stärker als bisher die bereits bestehenden digitalen Möglichkeiten zu nutzen“, um die Öffnung von Geschäften zu erlauben. Gemeint sind digitale Anwendungen wie etwa Zutritts- und Buchungssysteme. Sie könnten Warteschlangen vor Geschäften verkürzen, Passanten-Frequenzen besser verteilen und dabei helfen, die Hygieneanforderungen einzuhalten – beispielsweise durch automatische Maskenerkennung oder Messung der Sicherheitsabstände. „Diese und weitere Anwendungen können vielen Unternehmen eine Chance bieten, ihren Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen“, so Hüffer.
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