OB Fuchs gegen Attestpflicht ab Tag eins Stadt Münster prüft bisherige AU-Praxis

Münsters Oberbürgermeister Tilman Fuchs sieht die Pläne der schwarz-roten Koalition kritisch. (Foto: Thomas Hölscher)
Münsters Oberbürgermeister Tilman Fuchs sieht die Pläne der schwarz-roten Koalition kritisch. (Foto: Thomas Hölscher)

Die geplante Verschärfung der Regeln für Krankschreibungen stößt bei Münsters Oberbürgermeister Tilman Fuchs auf Kritik. Die Stadt Münster will nach Möglichkeit an der bisherigen Regelung festhalten, nach der eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorgelegt werden muss.

„Reformen müssen den Menschen das Leben einfacher machen und Vertrauen stärken. Die angekündigten Neuregelungen von Krankschreibungen setzen jedoch ein falsches Signal: Sie stellen die Arbeitnehmer*innen unter Generalverdacht, schaffen neue Unsicherheit und drohen, Beschäftigte, Unternehmen und unser Gesundheitssystem mit zusätzlichem Aufwand zu belasten“, erklärt Fuchs.

Was sich bei Krankschreibungen ändern soll

Hintergrund ist ein Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen müssen. Bislang gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz: Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber können allerdings schon heute verlangen, dass die Bescheinigung früher vorgelegt wird.

Auch mit Blick auf die Arztpraxen sieht Fuchs die geplante Neuregelung kritisch, wie die Stadt Münster in einer Medienmitteilung erklärt. „Das Personal in den Praxen ist schon jetzt stark ausgelastet. Wenn künftig auch Menschen mit einer leichten Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, verschärft das die Lage weiter.“ Nach bisherigen Ankündigungen sollen Unternehmen und Tarifparteien von der geplanten gesetzlichen Regel abweichen können. Darauf bezieht sich die Stadt Münster mit ihrer Ankündigung, eine Beibehaltung der bisherigen Praxis zu prüfen.

Faire Regelungen gefordert

„Unsere Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag dafür, dass Münster funktioniert. Ihnen wollen wir als Arbeitgeberin mit klaren, fairen und praktikablen Regelungen begegnen. Sollte die Bundesregierung den Arbeitgeber*innen also die Wahl lassen, werden wir sorgfältig prüfen, an der bewährten Praxis festzuhalten“, sagt Fuchs. In begründeten Fällen kann die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben bereits jetzt verlangen, dass Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Kalendertag einreichen.

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