
Die Regelung gilt bereits seit Anfang des Jahres. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten sind in bestimmten Fällen eine befristete Einfahrterlaubnis für Pkw mit gelber Plakette oder Ausnahmen vom Einfahrtverbot vorgesehen. Die Größe der Umweltzone bleibt unverändert und umfasst den Bereich der Innenstadt innerhalb des Promenade, den Bereich zwischen Promenade und Hauptbahnhof sowie südlich der Promenade die Weseler Straße (bis Kolde-Ring), Moltkestraße und Hafenstraße.
Fragen zur Umweltzone und zu den Ausnahmeregelungen beantwortet Christian Bode vom Ordnungsamt am Montag, 19. Januar, von 15:00 bis 18:00 Uhr im City-Shop der Stadtwerke, auch telefonisch unter (02 51) / 4 92 – 67 67.
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