Wer das Wort „Bestrahlung“ hört, denkt automatisch an Krebstherapie, für viele geht beides Hand in Hand. Doch die medizinische Bestrahlung kann weit mehr, als „nur“ im Kampf gegen den Krebs zu unterstützen. Auch Volksleiden wie Arthrosen, „Tennisarme“, „Golferellbogen“, Schilddrüsenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder Fersensporne können mit einer Strahlentherapie wirksam und nachhaltig behandelt werden, weiß Priv.-Doz. Dr. Jan Kriz, Chefarzt der Klinik für Strahlentherapie am Clemenshospital der Alexianer in Münster.
Rund 20 Prozent seiner Patientinnen und Patienten kommen mit schmerzhaften, aber gutartigen Erkrankungen zu ihm und seinem Team. Auch funktionelle Erkrankungen können behandelt werden. „Die Patientinnen und Patienten haben oft einen langen Leidensweg hinter sich“, weiß Kriz, „bei ihnen sind bisherige Therapieansätze wie Physiotherapie, Kälte- oder Wärmeeinsatz oder medikamentöse Behandlungen mit Cortison oder Schmerztabletten dann nur wenig erfolgreich gewesen. Besonders wirksam ist die Strahlentherapie der Arthrosen aber auch im frühen, aktiven Stadium“. Schlägt er den Erkrankten eine Strahlentherapie vor, seien diese
oft zunächst verunsichert. Doch passgenaue Bestrahlungsfelder und sehr geringe Bestrahlungsdosen, gepaart mit guten Prognosen und kaum Nebenwirkungen, sind überzeugende Argumente. „Manchmal dauert es wenige Wochen, bis die gewünschte Wirkung erreicht ist und die Schmerzen weniger werden, manchmal ist auch eine zweite Bestrahlungsserie erforderlich, aber die Erfolgsquote liegt bei rund 70 bis 80 Prozent“, so der Chefarzt. Zwei bis drei Wochen dauert eine Bestrahlungsserie mit insgesamt sechs Einheiten.
Natürlich zählt auch die Behandlung gutartiger Tumoren zum Einsatzgebiet der Strahlentherapie, etwa bei gutartigen Hypophysentumoren oder Meningiomen. „Die Therapiemöglichkeiten sind sehr vielseitig einsetzbar, und dabei doch immer individuell auf jeden Patienten angepasst“, so Kriz. Vielen seiner niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen seien die umfassenden Chancen einer Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen nicht geläufig, eine Überweisung durch den Hausarzt oder den Orthopäden ist
aber Voraussetzung für eine Therapie. Diese bietet sich vor allem für ältere Patientinnen und Patienten an.
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