Neue Schilder und verstärkte Kontrollen Mehr Sicherheit für Radfahrer: Stadt verdeutlicht an der Fahrradstraße Dieckstraße das Durchfahrtsverbot für Kfz-Verkehr

Hier gilt die Anliegerregelung: die Fahrradstraße Dieckstraße. (Foto: Stadt Münster / Münsterview)

Ab sofort verdeutlichen Schilder im Bereich Kärntner Straße und Schifffahrter Damm, dass Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße Dieckstraße nicht als Durchfahrt zur Ostmarkstraße nutzen dürfen.

Die Dieckstraße zwischen Kärntner Straße und Bahnübergang ist Teil der Veloroute Telgte-Münster. Seit dem Umbau zur Fahrradstraße ist die Strecke auch eine Anliegerstraße – so kommen die zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrer sicher und komfortabel voran. Allerdings belegen Verkehrszählungen mit Kennzeichenerfassung, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Anlieger-Regelung missachten und die Dieckstraße zur Durchfahrt nutzen.

Die Stadt Münster weist ab sofort deutlicher auf das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge hin: Neue Schilder stehen seit dem heutigen Freitag, 16. Februar, an der Ecke Schifffahrter Damm/Kärntner Straße. Auch im direkten Einmündungsbereich Kärntner Straße/Dieckstraße signalisiert eine zusätzliche Beschilderung, dass Kraftfahrzeuge aller Art nicht einbiegen dürfen und keine Durchfahrt zur Ostmarkstraße möglich ist. Dies gilt nicht für unmittelbare Anliegerinnen und Anlieger der Dieckstraße. Die Polizei wird in den nächsten Wochen regelmäßig vor Ort kontrollieren.

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