Münsters Regeln für den Karneval Durch strenge Vorgaben sollen Veranstaltungen in Gaststätten möglich werden / Stadt kündigt Allgemeinverfügung an

Anders als bei der Prinzenproklamation am 13. November 2021 soll es bis zum Aschermittwoch 2022 keine Umzüge geben. (Archivbild: Carsten Pöhler)
Anders als bei der Prinzenproklamation am 13. November 2021 soll es nun bis zum Aschermittwoch 2022 keine Umzüge geben. (Archivbild: Carsten Pöhler)

Die Stadt Münster kündigt für den Karneval eine stadtweite Regelung an, mit der Veranstaltungen in Gaststätten ermöglicht werden sollen. Im Mittelpunkt der geplanten Allgemeinverfügung stehen dabei Hygienekonzepte der Veranstalter sowie Zugangskontrollen mit Impf- und Testnachweisen. Das Tanzverbot wird weiter bestehen bleiben, auch Karnevalsumzüge sind verboten. Damit wird die eigentlich als Auftakt gedachte Proklamation von Prinz Mario I. im November schon so etwas wie der Höhepunkt dieser Session gewesen sein.

„Trotz grundsätzlicher Bedenken in Sachen Karneval, die ich angesichts der aktuellen Omikronwelle ganz klar habe, müssen wir den vom Land NRW vorgegebenen Rechtsrahmen anwenden. Es werden demnach auch in Münster Karnevalsveranstaltungen insbesondere in Gaststätten möglich werden, allerdings muss dabei der Gesundheitsschutz der Menschen natürlich bestmöglich gewährleistet werden“, kündigte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer an.

„Immunisierte Gäste müssen daher zusätzlich einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen. Ob noch weitere Anforderungen hinzukommen, klären wir in den nächsten Tagen. Jedenfalls bringt uns ein Klein-Klein mit sogenannten Brauchtumszonen in einzelnen Straßen oder Vierteln nicht weiter. Der Karneval wird voraussichtlich in Gaststätten im gesamten Stadtgebiet Angebote finden, sodass auch nur eine stadtweite Vorgehensweise überzeugt.“

Nachdem im vergangenen Jahr Karnevalsveranstaltungen landesweit verboten waren, will die Stadt für mögliche Angebote in Innenräumen konkret eine 2G-plus-Regel mit tagesaktuellem Negativtest. Dies gilt auch für geboosterte Personen. Darüber hinaus bleibt Tanzen weiterhin verboten und auch Umzüge im Straßenraum sind ausgeschlossen. Die Gastronomien müssen zudem strenge Hygienekonzepte vorlegen und Einlasskontrollen vornehmen.

Die städtischen Vorgaben werden Gegenstand einer auf die bekannten Karnevalstage befristeten Allgemeinverfügung werden, die in der kommenden Woche abgestimmt und veröffentlicht werden wird. Gespräche mit Vertretern der Gastronomie wie auch des organisierten Karnevals laufen bereits, wie Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel mitteilt, „unser geplantes Vorgehen trifft bislang auf grundsätzliche Zustimmung“.

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