Münsters „Leitplanken für Karnevalsfeiern“ Neue Allgemeinverfügung der Stadt: „Närrische Brauchtumsveranstaltungen“ unter Corona-Auflagen möglich, Tanzen bleibt verboten

Bei seiner Proklamation auf dem Prinzipalmarkt wagte Prinz Mario I. am 13.11. noch ein Tänzchen. Das wird auf den Karnevalsfeiern in den nächsten Tagen nicht möglich sein. (Archivbild: Carsten Pöhler)
Bei seiner Proklamation auf dem Prinzipalmarkt wagte Prinz Mario I. am 13.11. noch ein Tänzchen. Das wird auf den Karnevalsfeiern in den nächsten Tagen nicht möglich sein. (Archivbild: Carsten Pöhler)

Im Dezember hatte die NRW-Landesregierung alle Indoor-Veranstaltungen für die laufende Karnevals-Session abgesagt. Anfang Februar hieß es dann doch, dass die Stadt Münster eigene Regeln für den Karneval festlegen könnte. Das hat sie gestern mit einer Allgemeinverfügung getan, mit der die Corona-Auflagen für den Besuch von privaten Feiern, närrischen Brauchtumsveranstaltungen sowie Karneval in gastronomischen Einrichtungen vorgegeben werden. Immunisierung, Negativtest und Hygienekonzept – das sind nun die drei Eckpfeiler, mit denen in Münster Karnevalsfeiern möglich sind.

„Der Scheitelpunkt der fünften Welle scheint überschritten, aber das hochansteckende Omikronvirus ist noch da und sollte uns alle weiterhin zu entsprechender Vorsicht veranlassen“, sagt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. „Daher hat die Stadt Münster entsprechende Leitplanken für Karnevalsfeiern insbesondere in Gaststätten festgelegt und dabei die Sicherheit der Gäste in den Mittelpunkt gestellt.“

Das heißt konkret: Bei Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen müssen alle immunisierten Personen zusätzlich über einen bestätigten negativen Testnachweis verfügen. Draußen, im 50-Meter-Umkreis zum Eingang der Veranstaltung, benötigen Personen mit wirksamer Auffrischungsimpfung („Booster“) und ihnen gleichgestellte Personen keinen zusätzlichen Test. Veranstalter müssen dem Ordnungsamt außerdem vorab ein Hygienekonzept vorlegen, das den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht wird.

Auf Grundlage dieser erhöhten Sicherheitsanforderungen darf die Maske nach der Einlasskontrolle im Innenraum abgelegt werden. Allerdings dürfen Veranstalter hiervon abweichende Regeln festlegen. „Mit Hygienekonzept, Impfung und Testnachweis kann für die aktuelle Infektionslage ein ausreichendes Schutzniveau erreicht werden“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. Dazu gehört auch, dass die ab Donnerstag (24.2.) gültige Allgemeinverfügung das Ausweisen von Tanzflächen in gastronomischen Einrichtungen untersagt.

Die Stadt Münster geht davon aus, dass es an Altweiber und Rosenmontag im Vergleich zu normalen Jahren nur zu geringen Karnevalsaktivitäten und Feiern im Stadtgebiet kommen wird. „Die meisten Menschen werden aus Vorsicht Feiern meiden. Wer dennoch Karneval feiern will, muss sich an die Vorschriften halten“, so Heuer. Die Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 1. März gültig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert