Der 59-jährige Nicolas T., der auch als „Müllsammler von Kinderhaus“ bekannt ist, muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Hauptverhandlung wird am 11. Mai beginnen. Dies teilte das Amtsgericht Münster am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft Münster wirft dem Mann aus Kinderhaus in mehreren Anklagen unter anderem vor, zwischen Januar 2022 und November 2022 „im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit seinen Nachbarn und der Entrümpelung seines Grundstücks eine Nachbarin sowie eingesetzte Kräfte des Ordnungsamts der Stadt Münster und der Polizei mehrfach auf unterschiedliche Art und Weise beleidigt und bedroht zu haben“, heißt es in einer entsprechenden Pressemeldung. Auch soll er versucht haben, Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes mit einer Metallstange zu schlagen. Zudem wird Nicolas T. vorgeworfen, einer Nachbarin nachgestellt und gegen angeordnete Kontakt- und Näherungsverbote vorstoßen zu haben. Die Nachbarin sei verletzt worden.
Auch muss sich der vermutlich psychisch Kranke wegen der Kranbesetzungen an der Hermannstraße im April und Juli vergangenen Jahres verantworten. Während der Besetzungen soll der Müllsammler von Kinderhaus Sachbeschädigung, weitere Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen gegenüber der Polizei und eines Sicherheitsdiensts sowie Beleidigungen gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Münster begangen haben. Nach der Eröffnung des Verfahrens in der kommenden Woche hat das Gericht sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt, den letzten Ende Juni. Der Prozessauftakt sollte eigentlich schon im Dezember sein, wurde dann allerdings eine Woche zuvor verschoben, da ein Sachverständigengutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten noch nicht vorlag.